Bayern spricht über 5G
Vom neuen Mobilfunkstandard 5G profitiert jeder
Sehr geehrte Landrätinnen und Landräte,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
nur durch eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Landesteilen können bayernweit neue innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen – auch im ländlichen Raum.
5G, der Mobilfunk der fünften Generation, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Er ist mehr als nur eine schrittweise Weiterentwicklung der bisherigen Standards und bereits heute vielfach Realität. Wir sind überzeugt: Die bayerische Wirtschaft und jeder Einzelne von uns wird von 5G maßgeblich profitieren. Deshalb treiben wir den Ausbau in allen Regionen Bayerns weiter entschlossen voran und klären mit einer umfassenden Informationskampagne über das Thema auf.
Gerade beim Mobilfunkausbau zeigt sich, dass die kommunale Ebene entscheidend ist. Wir brauchen Sie daher weiterhin als starke Partner vor Ort, um den Bürgerinnen und Bürgern Ängste sowie Vorbehalte zu nehmen. Denn Sie kennen die Menschen in Ihrer Region am besten.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam über 5G sprechen und aufklären.
Hubert Aiwanger
Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Roland Weigert
Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung
Bayern spricht über 5G - die Kampagne
Unsere Informationskampagne stellt die vielen verschiedenen Anwendungsfelder von 5G in den Fokus. Ob in der Landwirtschaft, auf den Straßen oder bei der medizinischen Versorgung auf dem Land können 5G-Technologien unser Leben und Arbeiten verbessern. Mit offenen Fragen wollen wir die Notwendigkeit des neuen Mobilfunkstandards verdeutlichen und nennen konkrete Anwendungsbeispiele.
Diese Themen kommunizieren wir crossmedial mit Plakaten und über Printanzeigen, aber auch online über digitale Anzeigen und über unsere Social-Media-Kanäle. In der Galerie können Sie sich vorab durch eine erste Auswahl der Kampagnenmotive klicken.
Die 5 häufigsten Fragen über den 5G-Ausbau in Bayern
Bundesweit gibt es rund 74.000 Mobilfunkmasten und Dachstandorte. 12.000 davon stehen in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung strebt eine flächendeckende Mobilfunkversorgung an. Nur so können alle Regionen, Haushalte und Unternehmen gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren – nicht nur Ballungszentren, sondern auch ländliche Regionen. Die Mobilfunkinitiative Bayern nimmt deshalb insbesondere die dünn besiedelten Teile des Freistaates in den Fokus. Eine Karte zeigt die Ausbaufortschritte. Informationen zu allen Standorten, zur Netzabdeckung und zu Funklöchern gibt es online.
Die EMF-Karte (EMF: elektromagnetische Felder) zeigt alle Mobilfunk-Basisstationen, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine sogenannte Standortbescheinigung erhalten haben. Auch Kleinzellen, die das Netz an Orten mit besonders hoher Nachfrage nach Mobilfunk verstärken, listet die Karte.
Im EMF-Datenportal der BNetzA finden Kommunen die kompletten Standortbescheinigungen sowie eine Historie jedes Standortes. Über das Datenportal erhält die Kommune die Inbetriebnahmeanzeige – die Mobilfunkbetreiber teilen mit, wenn ein Standort an den Start geht.
Das Mobilfunkmonitoring der Breitbandmessungzeigt, wie welches Gebiet versorgt ist. Die Karte führt einzelne Mobilfunkbetreiber und die Mobilfunkstandards 2G bis 5G auf. Die BNetzA nutzt hierfür Daten der Mobilfunkbetreiber und vergleicht diese mit den Ergebnissen von Nutzertests aus der Funkloch-App sowie mit den Daten des hauseigenen Prüf- und Messdienstes.
Der Breitbandatlasenthält Daten zur Breitbandversorgung für Festnetz und den Mobilfunk.
Im November 2019 hat die Bundesregierung ihre Mobilfunkstrategie beschlossen. Dazu gehört unter anderem ein Förderprogramm, von dem auch Bayern profitiert. In unterversorgten Gebieten, sogenannten „weißen Flecken“, sollen bundesweit bis zu 5.000 staatlich geförderte Funkmasten entstehen, weil sich der eigenwirtschaftliche Ausbau für die Mobilfunkbetreiber hier nicht rechnet. Die Betreiber haben aber ohnehin strenge Versorgungsauflagen zu erfüllen, die mit der 5G-Frequenzvergabe einhergingen. Bis Ende 2022 ist Mobilfunk mit mindestens 100 Mbit/s Pflicht in 98 Prozent der Haushalte je Bundesland sowie entlang aller Autobahnen, vieler Bundesstraßen und Bahntrassen mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag.
Die Kommunen leisten beim Mobilfunkausbau einen wichtigen Beitrag. Häufig verfügen sie selbst über Grundstücke oder Gebäude, die sie den Mobilfunkbetreibern zur Verfügung stellen können. Gemeinden sind zudem erste Ansprechpartnerin und Interessenvertretung für die örtliche Bevölkerung. Der Mobilfunkpakt Bayern und die freiwillige Selbstverpflichtung regeln ihr Recht auf Mitwirkung bei der Standortsuche. Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, die Kommune anzuhören, den Ausbau zu erörtern und die Ergebnisse dieser Beteiligung zu berücksichtigen (siehe Frage: Was hat es mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber auf sich?).
Für 5G entsteht in Bayern keine vollkommen neue Mobilfunkinfrastruktur. Vielerorts wird die 5G-Technik an bestehenden Standorten nachgerüstet. Es entstehen Mehr-Generationen-Funkanlagenstandorte. Neue Standorte sind dann erforderlich, wenn ein Gebiet bisher unversorgt war („weiße Flecken“) oder über bestehende Infrastrukturen nicht bedarfsgerecht versorgt werden kann. In der Praxis bedeutet das etwa: Ein bestehender Mast kann keine weiteren Antennen tragen.
Eine Mobilfunkzelle wird durch eine Basisstation gebildet: Den optimalen Standort einer solchen Basisstation bestimmen die Betreiber nicht zufällig, sondern über ein computergestütztes Verfahren. Dieses Verfahren bezieht landschaftliche Gegebenheiten mit ein. In vielen Teilen Bayerns ist dies mit Bergen, Tälern und Wäldern eine besondere Herausforderung. Die Funknetzplanung erstellt außerdem Prognosen, wie sich der Datenverkehr und beispielsweise die Anzahl der Telefonate am Standort entwickeln werden.
Ist ein geeigneter Standort gefunden, kommt die Bundesnetzagentur (BNetzA) ins Spiel. Sie überwacht die telekommunikationsrechtlichen Vorschriften und führt das Standortverfahren durch. Nähere Regelungen zum Standortverfahren enthält die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder.
Das Standortverfahren erfolgt für jeden Standort separat vor der Inbetriebnahme und wird mit der Erteilung einer Standortbescheinigung abgeschlossen. Hierzu ermittelt die BNetzA den erforderlichen standortbezogenen Sicherheitsabstand, der nötig ist, um die Grenzwerte einzuhalten.
Die BNetzA erteilt nur dann eine Standortbescheinigung, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des sogenannten „kontrollierbaren Bereichs“ liegt. Dies ist der Bereich, in dem der Betreiber bestimmen kann, welche Personen Zutritt haben (Beispiel: Der Aufgang zu einem Gebäudedach ist versperrt) oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist (Beispiel: Antennen an einem freistehenden 25-Meter-Funkmast). Die Anlage darf nur betrieben werden, wenn sich innerhalb des standortbezogenen Sicherheitsabstands keine Personen aufhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verweigert die BNetzA die Erteilung einer Standortbescheinigung, und die beantragte Funkanlage darf nicht in Betrieb gehen.
Die einzuhaltenden Sicherheitsabstände werden für jede Anlage in der EMF-Karte (EMF: elektromagnetische Felder) der BNetzA veröffentlicht. Kommunen steht zudem das EMF-Datenportal zur Verfügung.
Grenzwerte schützen die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder. Sie beruhen auf Empfehlungen der „Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ und der deutschen Strahlenschutzkommission. Sie wurden mit dem Ziel entwickelt, vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Die Grenzwerte sind auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder kurz: 26. BImSchV) festgelegt. Die Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, also Sendemasten mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von mindestens 10 Watt, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen. Sie trat 1997 in Kraft und wurde 2013 überarbeitet. Es gibt nicht einen Grenzwert, sondern mehrere: Weil die öffentlichen Mobilfunknetze ihre Mobilfunkdienste (GSM, LTE und 5G) in unterschiedlichen Sendefrequenzbereichen bereitstellen, die vom menschlichen Körper in unterschiedlichem Maße aufgenommen werden, sind auch die Grenzwerte in der 26. BImSchV frequenzabhängig.
Eine Übersicht über die Grenzwerte hat das Bundesamt für Strahlenschutz zusammengestellt.
Das Vorsorgeprinzip ist ein entscheidendes Element der Risikobewältigung, das in verschiedenen Bereichen der Politik zum Tragen kommt. Es besagt, dass beim Fehlen wissenschaftlicher Gewissheit über das Ausmaß und die Folgen eines Risikos für Mensch und Umwelt, zum Beispiel durch eine neue Technologie, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Auswirkung zu ergreifen sind.
Die Datenlage zu Mobilfunk ist insgesamt sehr robust. Dennoch gibt es – wie in der Forschung üblich – in einzelnen Bereichen noch wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikobewertung. Für Mobilfunk betrifft dies vor allem die Frage, ob intensive Handynutzung Langzeitwirkungen hat. Nicht der Mobilfunkmast, sondern das eigene Mobiltelefon ist die mit Abstand stärkste Quelle für diese Art von Strahlung. Hier werden die Grenzwerte, die den Schutz vor gesundheitlichen Risiken sicherstellen, durch Vorkehrungen ergänzt, die im weiteren Sinne der Vorsorge zuzuordnen sind. Dazu zählen: die Exposition zu verringern, die Bevölkerung zu informieren und Forschung zu intensivieren.
Die Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern rührt zu einem großen Teil von Endgeräten her, die nah am Körper betrieben werden. Bürgerinnen und Bürger können selbst vorsorgen. Das Bundesamt für Strahlenschutz und auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) geben Empfehlungen etwa für die Nutzung von Smartphones heraus. Auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ dient der Vorsorge – damit werden Endgeräte ausgezeichnet, die im Vergleich mit funktionsgleichen Produkten auf dem Markt zu niedrigeren Expositionen führen, also als strahlungsarm bezeichnet werden können.
Videos zum 5G-Ausbau
In den Videobeiträgen kommen Experten und Verantwortliche mit verschiedenen Berührungspunkten zum 5G-Ausbau zu Wort.
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Weitere Informationen
Jennifer Pohl, Kommunalbeauftragte für Mobilfunk in Bayern (Deutsche Telekom AG) über den aktuellen Stand des Mobilfunkausbaus und Ausbauerfordernisse
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Weitere Informationen
Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags über die Rolle der Kommunen beim 5G-Ausbau
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Stefan Graf, Direktor des Bayerischen Gemeindetags über die Beteiligung der Gemeinden durch den Mobilfunkpakt Bayern
Download Bereich
Im Downloadbereich können Sie sich Informationsmaterialien rund um das Thema 5G herunterladen.
Kampagnenbroschüre
In der Broschüre finden Sie alle Infos zur Kampagne „Bayern spricht über 5G“
Deutschland spricht über 5G
Über Bayern hinaus: „Deutschland spricht über 5G“ ist die Dialoginitiative der Bundesregierung zum Mobilfunkausbau. Sie beantwortet Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, informiert online und bei Veranstaltungen vor Ort und präsentiert innovative 5G-Anwendungen. Professionell am Ausbau Beteiligte, wie etwa kommunale Verwaltungen, können die Angebote der Dialoginitiative kostenlos nutzen. Mitarbeitende der Initiative unterstützen bei Bürgerdialogen, sie erläutern Themen rund um den Ausbau und stellen auf der Website Infomaterial zur Verfügung.