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Kommunale Wärmeplanung in Bayern

Gemeinsam die Wärmewende in Bayern gestalten! Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung sowie zum aktuellen Stand der rechtlichen Umsetzung in Bayern.

Veranstaltungsreihe: Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung

Wir machen Sie fit!

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.

In der Veranstaltungsreihe "Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung" wird dazu in jedem Regierungsbezirk eine Veranstaltung angeboten.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Veranstaltung. Zudem finden Sie alle Veranstaltungen im Veranstaltungskalender

Die Veranstaltungsreihe richtet sich in erster Linie an kommunale Mitarbeiter vor Ort. 

Ausgewählte Veranstaltungen werden im hybriden Format durchgeführt (Präsenz- oder Online-Teilnahme).

Nächste Veranstaltung

07Mai2025
Energiepolitik

Das Bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.

Mittwoch, 07. Mai 2025, 09:30 - 17:00 Uhr
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Leitfäden und Musterleistungsverzeichnisse zur Unterstützung

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.

Was bedeutet Kommunale Wärmeplanung?

Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung.

Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht.

Warum Kommunale Wärmeplanung?

In der Diskussion der Möglichkeiten für eine rasche Energiewende hat der Wärmesektor neben der Stromerzeugung und dem Verkehrssektor bisher wenig Beachtung gefunden. Dies jedoch völlig zu Unrecht, da die Wärmeversorgung in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmacht und deshalb auch für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Derzeit werden rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs durch fossile Energieträger wie Gas und Öl gedeckt. Dieser große Anteil an fossilen Brennstoffen hat nicht nur Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, sondern macht die Abnehmer auch abhängig von möglichen starken Preisanstiegen der hauptsächlich aus dem Ausland bezogenen fossilen Energieträger Gas und Öl.

Die kommunale Wärmeplanung soll helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln. 

Welche Vorteile bringt die Kommunale Wärmeplanung?

Von der Kommunalen Wärmeplanung können sowohl die Kommunen als auch die Hausbesitzer und Unternehmen profitieren.

Die Kommunen selbst können durch die klimaneutrale Wärmeerzeugung von Brennstoffimporten unabhängig werden und Ressourcen zur Wärmeerzeugung bestmöglich vor Ort nutzen. Ihren Einwohnern und Gewerbebetrieben können die Städte und Gemeinden eine Planbarkeit auf lange Sicht bieten. All das kann zur Steigerung der Attraktivität der Kommune als Wohnort und zur Ansiedlung von Gewerbe beitragen.

Hausbesitzer erhalten Planungssicherheit im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen. Beispielsweise kann ein Hausbesitzer auf die Installation einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung verzichten, wenn sich als Folge der Kommunalen Wärmeplanung ergibt, dass das Gebiet, in dem sich das Haus befindet, zeitnah an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird. Darüber hinaus können Hausbesitzer dadurch ebenfalls unabhängig von Brennstoffimporten und deren Preisschwankungen werden. 

Umsetzung in Bayern

Verfassungsrechtlich ist eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund an die Kommunen nicht möglich. Deshalb werden mit dem WPG die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass eine kommunale Wärmeplanung erstellt wird. In einem Flächenland wie Bayern ist eine zentrale Durchführung jedoch nicht sachgerecht. Hierzu fehlen dem Freistaat die nötigen Kenntnisse der konkreten Voraussetzungen in den Städten und Gemeinden. Die Wärmeplanung soll nicht von oben herab erstellt werden, sondern von und mit den örtlichen Akteuren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im WPG die Kommunen bereits als Adressaten der Wärmeplanung vorgesehen. Der Freistaat hat dies aufgegriffen und die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen der Wärmeplanung benannt.

Die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Bayern wurden in die Verordnung zur „Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ aufgenommen und am 18. Dezember 2024 im Kabinett beschlossen. Sie sind am 2. Januar 2025 in Kraft getreten.

Umsetzung in Bayern

Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) ist Erstanlaufstelle für bayerische Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung (erreichbar per E-Mail). Sie unterstützt die Kommunen im Planungsprozess durch Informationsvermittlung, Vernetzungsmöglichkeiten und Veranstaltungen. Dazu wird das Webangebot fortlaufend ausgebaut. Sukzessive werden Handreichungen zu folgenden Themenbereichen bereitgestellt:

  • Die bayerischen Landesverordnung zur kommunalen Wärmeplanung
  • Informationsblätter zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung in Bayern
  • Informationsblätter zu Finanzierungsinstrumenten der Wärmetransformation auf kommunaler Ebene
  • Informationsblätter zu Wärmeenergieträger und Technologien
  • Erfahrungswerte zur kommunalen Wärmeplanung bzw. zur klimaneutralen Wärme-Transformation
     

Pressemeldungen

Energiepolitik

MÜNCHEN  Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag eine Veranstaltungsreihe…

17. April 2025, 134/25
Energiepolitik

MÜNCHEN  Der Freistaat Bayern setzt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes auf Landesebene um. Die entsprechende Verordnung hat der Ministerrat…

18. Dezember 2024, 515/24

Weitere Pressemeldungen zum Thema finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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