Förderungen
Hier finden Sie alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen.
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Für unmittelbar durch das Hochwasser im Mai/Juni 2024 geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Privathaushalte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Ministerrat Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen.
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wurde als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt. Sämtliche Antragsfristen sowie die Frist zur Einreichung der Schluss- bzw. Endabrechnung sind bereits abgelaufen.
Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie auf der Grundlage einer bei der Antragstellung getroffenen Prognose gewährt und sollten dazu dienen, die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu begleichen. Aufgrund des Bewilligungsbescheides ist der Soforthilfe-Empfänger dazu verpflichtet zu überprüfen, ob diese Prognose auch tatsächlich eingetreten ist, oder ob die Soforthilfe – gegebenenfalls auch anteilig – zurückgezahlt werden muss. Hierzu läuft ein Rückmeldeverfahren, in dem das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt werden muss.
Mit der Förderrichtlinie BioMeth Bayern wird die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom (Power Purchase Agreement) aus Biomethan und Biogas gefördert. Konkret werden Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- bzw. Biomethanleitung mit Übergabestationen gefördert.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet zahlreiche energierelevante Förderinstrumente.
Ziel der Initiative Gründerland Bayern ist es, Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei sollen sowohl innovative digitalbasierte oder technologieintensive Gründungen als auch Gründungen mit traditionellen Geschäftsmodellen unterstützt werden.
Um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu beschleunigen, ist der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur in Bayern elementar. In Ergänzung zu den Maßnahmen der Bundesregierung hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben.
Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur setzt die Bayerische Staatsregierung Investitionsanreize, um schnellstmöglich einen Ausbau von Wasser-stofftankstellen in allen Teilen Bayerns zu erreichen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer Technologien. So werden Innovationsfähigkeit und Wirtschaftskraft der KMU und Start-ups gestärkt und nachhaltig Arbeitsplätze geschaffen.