Bayerischer Transformationsfonds
Der neue bayerische Transformationsfonds
Die Wirtschaft in Bayern steht vor einem immensen Transformationsdruck hinsichtlich Dekarbonisierung und Digitalisierung. Dies verlangt innerhalb der Unternehmen verstärkte Investitionen zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, macht die beschleunigte Entwicklung und den schnellen Einsatz von Zukunftstechnologien nötig und erfordert die Erschließung neuer, zukunftsfähiger Geschäftsfelder im internationalen Wettbewerb. Hier wird der neue Transformationsfonds der Staatsregierung ansetzen.
Die Ausgestaltung des Transformationsfonds ist aktuell in Arbeit. Zum Startzeitpunkt und zu den genauen Förderbedingungen werden zeitnah Informationen aktualisiert und unter den FAQs bereitgestellt.
FAQs
Gefördert werden sollen sowohl Forschungsprojekte als auch Investitionen, mit denen die Unternehmen in Bayern ihre Produktionsprozesse effizienter gestalten.
Der Transformationsfonds wird sich aus mehreren Modulen zusammensetzen, die unterschiedliche Fördertatbestände beinhalten. Geplant ist unter anderem die F&E-Förderung neuer Produkte und Produktionsverfahren im Rahmen des Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus. Gefördert werden sollen auch Investitionen in Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen sowie sonstige innovative Recycling-Anlagen mit erheblichem Klimaschutzeffekt. Außerdem sollen Investitionen in Maschinen und Anlagen zur Dekarbonisierung und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus dem neuen Bundesprogramms Industrie und Klimaschutz BIK sowie Investitionen in das strategische Zukunftsfeld Halbleiter über den European Chips Act ECA zusammen mit dem Bund finanziert werden.
Je nach Modul werden verschiedene Fördervoraussetzungen, -höhen und -quoten für Einzelbetriebe gelten. Dabei sind jeweils die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission zu beachten. Die Ausgestaltung nutzt zum Beispiel den Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) oder Tatbestände der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Eine allgemeine Investitionsförderung vor allem für Großunternehmen ist dementsprechend nicht zulässig.
Die Förderbedingungen werden sich an bestehenden Programmen orientieren und mit Start des Transformationsfonds veröffentlicht werden.
Das Angebot wird Unternehmen in allen bayerischen Regionen branchenoffen und -übergreifend zur Verfügung stehen, da es um die Zukunft der gesamten industriellen Produktion in Bayern geht.
Insgesamt werden über die kommenden Jahre etwa 350 Mio. Euro für die Fördermodule zur Verfügung stehen.
Die nötigen Anpassungen im Gesetz und in der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung, die künftig als Transformations- und Forschungsstiftung die Mittel für den Transformationsfonds bereitstellen wird, sind bereits auf den Weg gebracht. Sobald die Umgestaltung erfolgt ist (voraussichtlich im zweiten Quartal 2025), können Fördermittel beantragt werden und der neue Transformationsfonds kann starten.
Die Mittel des Transformationsfonds werden zeitlich befristet über einen Zeitraum von mehreren Jahren bereitgestellt. Sollte sich zeigen, dass die Bedarfe der Unternehmen sich weiter verändern oder anders gelagert sind oder sich anderweitige Finanzierungsbedarfe im Bereich Transfer von an-wendungsnahen Forschungsleistungen ergeben, werden die Fördergegenstände des Transformationsfonds sachgerecht nachgesteuert und angepasst.
Die einzelnen Module des Transformationsfonds werden von Projektträgern oder speziell benannten Stellen betreut werden. Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare an die jeweiligen Projektträger oder benannten Stellen zu richten. Vorab stehen die Förder- und Branchenreferate im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder auch der Förderlotse bei Bayern Innovativ für eine Einschätzung über in Frage kommende Module des Transformationsfonds beratend zur Seite.
Beim LfA Transformationsfonds Bayern der LfA Förderbank Bayern handelt es sich um ein Beteiligungsinstrument zur Finanzierung von Transformationsvorhaben. Der LfA Transformationsfonds Bayern soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen beitragen und agiert hierbei als Beteiligungsgeber gemeinsam mit privaten Investoren. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter LfA Förderbank Bayern - Transformationsfonds Bayern.
Im Gegensatz dazu stellt der neue Transformationsfonds nicht-rückzahlbare Fördermittel im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie/Module zur Verfügung.
Für die einzelnen Module werden die Projektträger/benannten Stellen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Allgemeine Fragen zum neuen Transformationsfonds können an referat21[at]stmwi.bayern.de gerichtet werden.