Beteiligungskapital

Der Freistaat Bayern unterstützt das Angebot für Beteiligungskapital – eine Alternative zu Fremdkapital – auf vielfältige Weise.

Beteiligungskapital ist eine Alternative zur Finanzierung durch Fremdkapital. Insbesondere Existenzgründer und Start-ups haben häufig Probleme sich das notwendige Kapital in Form eines Darlehens zu beschaffen. Kreditverhandlungen mit der Hausbank scheitern hier oft schon an fehlenden Sicherheiten. Zudem ist es bei diesem Kundenkreis für die Banken oft schwierig, die Erfolgschancen des Unternehmens, vor allem bei der Einführung neuer Produkte oder Verfahren, zu beurteilen.

Aber auch viele andere mittelständische Unternehmen haben entsprechenden Bedarf z. B. bei größeren Investitionen im Zuge der Expansion, bei der Finanzierung der Unternehmensnachfolge, von Innovationsvorhaben oder von Restrukturierungen und Brückenfinanzierungen.

Hier springen Beteiligungsgesellschaften oder private Geldgeber ein. Sie bieten Beteiligungskapital ohne die banküblichen Sicherheiten, d. h. Eigenkapital in Form von Einlagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auch als eine stille Beteiligung an. 

Der Freistaat Bayern unterstützt das Angebot für Beteiligungskapital auf vielfältige Weise:

  • So können Beteiligungsgesellschaften Rückgarantien von Bund und Freistaat Bayern über die BGG Bayerische Garantie Gesellschaft (BGG) erhalten. Somit wird ein Anreiz gesetzt, sich an kleinen und mittleren Unternehmen zu beteiligen.
  • Bayern Kapital ist die Venture Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern, die im Regelfall im Co-Investment-Modell zusammen mit einem privaten Lead-Investor in bayerische Start-ups investiert. Die Bayern Kapital bietet dabei mit verschiedenen Fonds Beteiligungskapital für innovative Start-ups von der Seed- bis zur Wachstums-/Skalierungsphase.
  • Ebenfalls mit Haushaltsmitteln wird der Transformationsfonds Bayern der LfA Förderbank Bayern gefördert. Dabei investiert die LfA zusammen mit einem unabhängigen privaten Finanzinvestor in mittelständische Unternehmen in Bayern, welche sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Voraussetzung ist auch hier, dass der private Investor mit Mitteln in zumindest gleicher Höhe zur Verfügung steht. Auch kann sich der Fonds an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.

Eine Übersicht zu den in Deutschland ansässigen Kapitalbeteiligungsgesellschaften bietet die Kapitalsuche des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK). Mitglieder dieses Bundesverbandes sind auch die beiden Kapitalbeteiligungsgesellschaften BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft und Bayern Kapital, an denen die LfA Förderbank Bayern beteiligt ist.

Anerkennung und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ist im Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) geregelt. Danach können sich Kapitalbeteiligungsgesellschaften als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) anerkennen lassen, wenn sie die im Gesetz genannten Voraussetzungen unter anderem hinsichtlich Rechtsform, Eigentümerstruktur, Unternehmensgegenstand und Anlagegrenzen erfüllen. Mit der Anerkennung einher geht u. a. die Befreiung von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 23 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und ein Sanierungsprivileg der UBG und ihrer Gesellschafter, vgl. § 24 UBGG. Anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften dürfen die Bezeichnung Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in der Firma führen. 

Zuständig für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in Bayern ist das Bayerische Wirtschaftsministerium.