Bürgschaften

Öffentliche Bürgschaften ermöglichen Unternehmen, die nicht über ausreichend bankmäßige Sicherheiten verfügen, die Aufnahme von Krediten. Im Freistaat Bayern steht hierfür ein umfassendes und wirkungsvolles Instrumentarium zur Verfügung:

Hinweis: Informationen zu besonderen Fördermöglichkeiten für nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen finden Sie hier.

Bürgschaftsbank Bayern GmbH8

Für die Wirtschaftsbereiche Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau können Vorhaben mittelständischer Unternehmen durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH unterstützt werden. Die Bürgschaft ist dabei auf 80 Prozent und einen Maximalbetrag von 1,25 Millionen Euro begrenzt. Ein über dieses Bürgschaftsvolumen hinausgehender Bedarf wird von der LfA Förderbank Bayern abgedeckt.

Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt im Rahmen der bayerischen Staatsbürgschaftsrichtlinien Ausfallbürgschaften bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe in Bayern. Der Bürgschaftsbetrag ist im Regelfall auf 80 % begrenzt, wurde im Rahmen der Corona-Pandemie aber auf 90 Prozent erhöht.

Staatsbürgschaften

Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die von volkswirtschaftlicher Bedeutung für Bayern sind, können durch eine Bürgschaft des Freistaates Bayern (Staatsbürgschaft) unterstützt werden, sofern der Bürgschaftsbetrag 5 Millionen Euro übersteigt. Die Gewährung einer Staatsbürgschaft bestimmt sich nach dem Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern (BÜG) sowie den hierzu erlassenen Richtlinien für die Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Auf Grund der Corona-Pandemie gilt noch bis zum 31. Dezember 2021 die Richtlinie zur vorübergehenden Gewährung von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie, zuletzt geändert am 11. Juni 2021.

Der Antrag auf Übernahme einer Staatsbürgschaft ist vom Kreditnehmer beim Kreditgeber zu stellen, der den Antrag mit Unterlagen und seine Bereitschaftserklärung zur Gewährung des Kredits an die LfA weiterleitet.

Um mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland zu unterstützen, bietet die LfA mit den Auftragsgarantien ein flexibles Instrument an, das durch die Entlastung der allgemeinen Betriebsmittellinie einen höheren Liquiditätsspielraum ermöglicht.