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Bürgschaften

Öffentliche Bürgschaften ermöglichen Unternehmen, die nicht über ausreichend bankmäßige Sicherheiten verfügen, die Aufnahme von Krediten. Im Freistaat Bayern steht hierfür ein umfassendes und wirkungsvolles Instrumentarium zur Verfügung:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Für die Wirtschaftsbereiche Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau können Vorhaben mittelständischer Unternehmen durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH unterstützt werden. Die Bürgschaft ist dabei auf einen Maximalbetrag von 2 Millionen Euro begrenzt. Ein über dieses Bürgschaftsvolumen hinausgehender Bedarf wird von der LfA Förderbank Bayern abgedeckt. Die Bürgschaftsquote ist von der Bonität und dem Finanzierungsanlass (Betriebsmittel oder Investitionen) abhängig.

Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt im Rahmen der bayerischen Staatsbürgschaftsrichtlinien Ausfallbürgschaften bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe in Bayern. Die Bürgschaftsquote beträgt für Betriebsmittelfinanzierungen höchstens 50 Prozent und für die Investitionsfinanzierungen höchstens 80 Prozent.

Staatsbürgschaften

Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die von volkswirtschaftlicher Bedeutung für Bayern sind, können durch eine Bürgschaft des Freistaates Bayern (Staatsbürgschaft) unterstützt werden, sofern der Bürgschaftsbetrag 5 Millionen Euro übersteigt. Die Gewährung einer Staatsbürgschaft bestimmt sich nach dem Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern (BÜG) sowie den hierzu erlassenen Richtlinien für die Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

Der Antrag auf Übernahme einer Staatsbürgschaft ist vom Kreditnehmer beim Kreditgeber zu stellen, der den Antrag mit Unterlagen und seine Bereitschaftserklärung zur Gewährung des Kredits an die LfA weiterleitet.

Um mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland zu unterstützen, bietet die LfA mit den Auftragsgarantien ein flexibles Instrument an, das durch die Entlastung der allgemeinen Betriebsmittellinie einen höheren Liquiditätsspielraum ermöglicht.

Einen Gesamtüberblick über die bankspezifischen Unterstützungsangebote (Eigenkapital, Fremdkapital und Risikoentlastungen) finden Sie unter Unternehmensfinanzierung.