Elektrolyseure in Bayern
Warum brauchen wir ein Elektrolyseur-Förderprogramm in Bayern?
Die bayerische Wasserstoff-Roadmap zeigt für Bayern einen schnell wachsenden Bedarf an vorzugsweise grünem Wasserstoff auf: Von durchschnittlich etwa fünf Terrawattstunden pro Jahr (TWh/a) im Jahr 2022 wird eine Zunahme des Wasserstoffbedarfs in Bayern auf etwa sieben TWh/a bis 2030 und über 30 TWh/a bis 2040 erwartet.
Um diesen Bedarf zu decken, ist neben steigendem Import des Energieträgers die Installation von mindestens 300 Megawatt (MW) Elektrolysekapazitäten bis 2025 und 1.000 MW bis 2030 erforderlich.
Gleichzeitig dient das Förderprogramm dazu, Technologiekompetenz zu demonstrieren, lokale Wertschöpfung zu ermöglichen, die Importabhängigkeit im Bereich grüner Wasserstoff so gering wie möglich zu halten und somit insbesondere Wettbewerbs- und Standortvorteile für die Bayerische Wirtschaft zu generieren. Übergeordnetes Ziel ist es, Bayerns führende Rolle im Wettlauf um die künftige globale Wasserstoffwirtschaft auszubauen. In der Richtlinie sind die Fördermöglichkeiten und Bedingungen ausführlich dargestellt. Im Folgenden erfolgt eine kurze Zusammenfassung.
Konditionen des Förderprogramms zum Aufbau einer Elektrolyseurinfrastruktur
Ziel der Förderung ist der Ausbau von regionalen erneuerbaren Wasserstoffproduktionskapazitäten in allen Teilen Bayerns. Der Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff soll dabei vom Ausbau zusätzlicher Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Bayern begleitet werden.
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Die Förderrichtlinie tritt zum 27.07.2023 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2026.
Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht der Projektträger, die VDI Technologiezentrum GmbH.
Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar damit verbundene Anlagenbestandteile zur bedarfsgerechten Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff vor Ort i.S.v. Art. 2 Nr. 102c AGVO durch eine einmalige Zuwendung auf Basis des Art. 41 AGVO
Elektrolyseure mit einer Mindestleistung von 1 MW sind förderfähig. Der Elektrolyseur muss mindestens fünf Jahre lang betrieben werden und während dieser Zeit zu 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff i.S.v. Art. 2 Nr. 102 c AGVO produzieren.
Die Beihilfeintensität für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Ausgaben beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Beihilfen für mittlere Unternehmen kann die Intensität um bis zu 10 Prozentpunkte, bei Beihilfen für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden. Die Zuwendungssumme soll fünf Millionen Euro nicht überschreiten. Betriebskosten sind nicht förderfähig.
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der VDI Technologiezentrum GmbH als beliehenem Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Der Projektträger veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch.
Es wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Informationen zum Verfahren stehen auf der Website des Projektträgers www.BayFELI.de zur Verfügung.