Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Entlastungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bundes, um die Preissteigerungen bei Energie für KMU in Bayern abzufedern. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.

Hinweis: Die Antragsfrist ist am 31. Oktober 2023 abgelaufen.

Bitte beachten Sie, dass das Programm zur Entlastung von Privathaushalten, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen wie z. B. Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, in die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) fällt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des StMAS.

Allgemeine Konditionen der Härtefallhilfe

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle).

Die Härtefallhilfe 2022 ersetzt Mehrkosten im Hilfezeitraum Januar bis Dezember 2022 (12 Monate) oder Juli bis Dezember (6 Monate). Der Antragsteller kann dies wählen.

Die Härtefallhilfe 2023 ersetzt Mehrkosten im Hilfezeitraum 2023. Nicht-leitungsgebundene Energieträger können dabei in den Jahren 2022 oder 2023 beschafft und bezahlt worden sein (Beschaffungszeitraum).

Beide Hilfen können kumuliert werden. Beschaffungen nicht-leitungsgebundener Energieträger aus dem Jahr 2022 dürfen dabei jedoch nur einmal angesetzt werden.

Bitte lesen Sie unbedingt die Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ), bevor Sie den Antrag stellen.

Konditionen der Härtefallhilfe 2023

Konditionen der Härtefallhilfe 2022

Weitere Informationen