Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu beschleunigen, ist der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur in Bayern elementar. In Ergänzung zu den Maßnahmen der Bundesregierung hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben.

Hintergrund

Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Für den Markthochlauf und damit für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaschutzziele ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Dies gilt sowohl für öffentlich zugängliche als auch für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Bereits im Jahr 2017 wurde mit dem Bayerischen Ladeinfrastrukturförderprogramm ein Instrument geschaffen, um in Ergänzung zum entsprechenden Bundesprogramm den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern zu unterstützen. Mit der im Jahr 2021 veröffentlichten Neuauflage „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ setzt der Freistaat ein wichtiges Signal, den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur mit Nachdruck voranzutreiben.

Da neben dem öffentlichen Laden insbesondere auch das Laden im nicht öffentlichen Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnt, unterstützte der Freistaat im Jahr 2022 zudem im Rahmen des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ den Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen (gewerblichen) Ladeinfrastruktur. Ziel der Förderung war es, Unternehmen und Kommunen beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen.

Neben der Individualmobilität im Pkw-Bereich werden batterieelektrische Antriebe auch auf dem Gebiet der Nutzfahrzeuge eine zunehmende Bedeutung gewinnen. Für den steigenden Anteil batterieelektrischer Nutzfahrzeuge ist ein dem Fahrzeughochlauf vorauslaufendes, bedarfsgerechtes Netz an Ladeinfrastruktur erforderlich. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat daher im Jahr 2023 ein Ladeinfrastrukturförderprogramm für den Bereich der nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr auf den Weg gebracht.

 

Kernpunkte des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“

Das Förderprogramm ist am 1. November 2021 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember 2025. Die Förder­mittel werden in zeitlich begrenzten Förder­aufrufen ausgereicht. Derzeit ist kein Förderaufruf geöffnet, jedoch sind künftig weitere Aufrufe vorgesehen.

Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Anträge können natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen stellen.

Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

  • die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind,
  • der Betrieb der Ladesäulen mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom erfolgt,
  • die Mindestbetriebsdauer auf sechs Jahre angelegt ist,
  • die Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllt werden.

Alle Details zum Bayerischen Förderprogramm zum Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.

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Kernpunkte des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“

Am 11. Oktober 2023 ist die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Sie ist am 1. November 2023 in Kraft getreten. Anträge können nur im Rahmen von konkreten Förderaufrufen eingereicht werden. Der erste Förderaufruf endete am 29. Februar 2024.

Die Förderung umfasst die Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit Combined Charging System-Steckern oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

Einzelheiten zur Förderfähigkeit ergeben sich aus der Förderrichtlinie sowie den jeweils geltenden Förderaufrufen.

Die Förderrichtlinie ist auf der Verkündungsplattform abrufbar. Alle Details zum Bayerischen Förderprogramm zum Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern finden Sie auf der Seite der Kompetenzstelle eMobilität.

Zur Förderrichtlinie

Kernpunkte des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

Anträge für das neue Förderprogramm konnten im Zeitraum vom 13. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.

Förderfähig war die Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation.

Folgende Gegenstände waren Bestandteil der Richtlinie und konnten gefördert werden

  • Laden an touristischen Orten: Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an touristischen Betrieben in Bayern (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
  • Kommunales Laden: Nicht gewerblich tätige Kommunen in Bayern konnten bis maximal neun Ladepunkte beantragen (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
  • Flottenladen („Mischflotteneinsatz): Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten (mindestens ein Schnellladepunkt)
  • Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause: Errichtung von Ladepunkten am Wohnort des Mitarbeiters

Alle Details zum Bayerischen Förderprogramm zum Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.

Für konkrete Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an nichtoeffentliche-ladepunkte[at]bayern-innovativ[dot]de

Zur Förderrichtlinie

Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern und Ladeatlas Bayern

Bei der Bayern Innovativ GmbH wurde eine Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern geschaffen, um die Ladeinfrastrukturförderprogramme zu betreuen und abzuwickeln und als zentraler Ansprechpartner insbesondere Kommunen zu beraten.

Die Webapp Ladeatlas Bayern bietet eine umfangreiche Auflistung der Ladeinfrastruktur in Bayern und steht sowohl den Nutzern der Elektromobilität als auch als Planungs- und Informationstool beim Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Verfügung.

Alle wesentlichen Informationen zur Zukunftsoffensive Elektromobilität finden Sie auf unserer Themenseite.