Mobilfunkinitiative Bayern
Leistungsfähiger Mobilfunk für den Hightech-Standort Bayern
Die Bayerische Staatsregierung will innerhalb von drei Jahren bayernweit die Verfügbarkeit und Übertragungsqualität der Mobilfunknetze nachhaltig verbessern und eine gute Versorgung auch in dünn besiedelten, ländlichen Regionen als Grundlage für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg Bayerns schaffen.
Mit den drei Mobilfunkanbietern wurde ein großangelegter Ausbau des Mobilfunks in Bayern bis Ende 2020 vereinbart. Der Beitrag der Netzbetreiber reicht über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.
Mobilfunkversorgung der Verkehrswege in Bayern
Die Versorgung mit mobilen Daten entlang der Verkehrswege hat besondere Bedeutung für die geschäftliche wie private Kommunikation. Dies spiegeln die Ausbauauflagen der Bundesnetzagentur bei Vergabe von Frequenzen wider. Die Bundesnetzagentur legt darin verbindliche Ausbauziele fest, die von den Mobilfunkunternehmen zu erfüllen sind. Nach der aktuellen Auflage mussten die Mobilfunkbetreiber bis zum 31. Dezember 2022 unter anderem ausgewählte Bundesstraßen und fahrgaststarke Zugstrecken mit 100 Mbit / s versorgen. Die Bundesnetzagentur ist für die Kontrolle der bundesweiten Erreichung der Versorgungsziele zuständig.
Nutzer machen täglich unterschiedliche Erfahrungen mit der Versorgungslage und nehmen gerade im Auto und in Zügen Defizite wahr.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ließ daher schon in den Jahren 2019 und 2020 die Mobilfunkversorgung auf allen Bundesautobahnen und den wichtigsten Zugstrecken in Bayern vermessen. Die Messergebnisse bescheinigten zwar insgesamt eine gute Versorgung entlang von Autobahnen und ICE-Strecken, zeigten aber auch noch Lücken auf, die zum Gesprächsabbruch führen.
Mit den neuen Messungen hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Ende 2022 weit über 3.000 Kilometer Bahnstrecken und über 1.000 Kilometer Bundesstraßen vermessen. Auch diese Messergebnisse zeugen von Fortschritten beim Ausbau, offenbaren für jedes Netz aber noch weiteres Verbesserungspotential.
Messergebnisse 2022
Am 23. Januar 2023 stellte Staatsminister Hubert Aiwanger die neuen Mobilfunk-Messungen entlang von Bundesstraßen sowie fahrgaststarken Bahnstrecken in Bayern vor.
Lesen Sie hier den vollständigen Abschlussbericht zu den Mobilfunk-Messungen 2022.
Die Messergebnisse einzelner Netzbetreiber sind den folgenden Karten zu entnehmen.
Mobilfunk-Messungen der vergangenen Jahre
Am 21. Dezember 2020 stellte Staatsminister Aiwanger die zweite Messreihe der LTE (4G)-Versorgungswerte auf Bundesautobahnen in Bayern vor.
Die Messergebnisse sind den nachfolgenden Karten zu entnehmen. Gemessen wurde eine stichprobenhafte Auswahl von Strecken, die 2019 noch stärkere Defizite bei der 4G/LTE-Mobilfunkversorgung zeigten, nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Weiterhin finden Sie hier die Messergebnisse mit Hervorhebung von Stellen mit signifikanter Verbesserung der Mobilfunkmessung.
Am 17. September 2019 stellte Staatsminister Aiwanger eine erste Messreihe der Autobahnen in Bayern vor.
Hier wurde 4G (LTE) nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemessen. Im Dialog mit den Mobilfunkbetreibern sollen die Lücken zeitnah und effektiv beseitigt werden, um eine angemessene Versorgung der Kunden zu garantieren.
Autobahnen in Bayern (Indoor-Messung):
Autobahnen in Bayern (Outdoor-Messung):
ICE-Strecken (Vorgaben BNetzA):
Das Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm
Die Bayerische Staatsregierung flankiert die Bemühungen der Mobilfunkanbieter zur Schließung von Versorgungslücken mit einem Programm zur Förderung von neuen Mobilfunkstandorten. Dadurch sollen bisher unwirtschaftliche Gebiete erstmals mit Mobilfunk versorgt werden.
Das Ziel des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms ist es, Mobilfunklücken in Regionen zu schließen, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden.
Hier finden Sie alle Informationen rund um das aktuelle Mobilfunk-Förderprogramm.
Keine Verlängerung des bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms – Europäische Kommission beendet das Pränotifizierungsverfahren
Ein erstklassiges Mobilfunknetz ist für die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität im Freistaat Bayern von herausragender Bedeutung. Zur Schließung von Mobilfunklücken, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden, hat Bayern im Jahre 2018 das europaweit erste Mobilfunkförderprogramm geschaffen.
Das Engagement des Freistaats hat zu erheblichen Verbesserungen bei Datengeschwindigkeit, Qualität und Netzabdeckung geführt. Dennoch verbleiben gerade im ländlichen Raum noch Versorgungslücken, die unzureichende Verbindung und Gesprächsabbrüche zur Folge haben. Nach vier Jahren Laufzeit ist die Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten. Das Bayerische Wirtschaftsministerium wollte das Förderprogramm mit kleinen Modifikationen verlängern.
Die Fortführung des Förderprogramms bedarf jedoch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Seit Juli 2022 befand sich das Bayerische Wirtschaftsministerium dazu in Abstimmung mit der Kommission. Nach ersten positiven Signalen stellte die Kommission im Dezember 2022 neue Anforderungen, die sie im Laufe der Zeit immer weiter konkretisierte und verschärfte. Die Europäische Kommission verlangt nun mit Verweis auf zwischenzeitlich erlassene EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen, dass die Netzbetreiber künftig verpflichtet werden, Drittunternehmen den Zugang zu ihrer aktiven Infrastruktur zu ermöglichen, selbst zu nicht geförderten Netzkomponenten. Eine derart weitreichende Active-Sharing Verpflichtung kann der Freistaat Bayern den Mobilfunknetzbetreibern mangels Regelungskompetenz nicht auferlegen. Die Europäische Kommission beendete daraufhin die Abstimmungsgespräche zur Verlängerung des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms und schloss das Pränotifizierungsverfahren im Juli 2024.
Der Bund steht mit seinem Förderprogramm vor ähnlichen Herausforderungen, obschon der Bund die Regelungskompetenz hätte, die Mobilfunknetzbetreiber zur Beteiligung an Mobilfunkförderprojekten zu verpflichten und eine weitreichende Active-Sharing-Verpflichtung vorzusehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Bundesförderprogramm zum 31.12.2024 enden.
Mehr über das Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm erfahren Sie in den folgenden Videos.
Mobilfunk-Förderprogramm
Alle Informationen rund um das Mobilfunk-Förderprogramm finden Sie hier.
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Erklärfilme zum Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm
In diesen beiden Erklärvideos erfahren Sie Schritt für Schritt, wie ein Förderverfahren abläuft und welche Fördervarianten es für Gemeinden gibt.
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Wie läuft eine Förderung für Gemeinden ab?
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