Regionalmanagement
Durch diese Netzwerke sollen vorhandene Potenziale in Teilregionen optimal genutzt und die eigenverantwortliche regionale Entwicklung nachhaltig gestärkt werden. Ziel ist es, die Schwächen einer Region möglichst zu kompensieren und die Stärken einer Region zu nutzen. Das Regionalmanagement wird von sogenannten Regionalen Initiativen getragen. Dabei handelt es sich z. B. um Landkreise, Zusammenschlüsse von Landkreisen und kreisfreien Städten.
Der Freistaat Bayern unterstützt mit einem zielgerichteten Förderprogramm die Regionalen Initiativen bei der Umsetzung ihrer Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung (Demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Regionale Identität, Klimawandel).
Mit dem Regionalmanagement, das in allen Regionen etabliert werden kann, wird ein wichtiger Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern geleistet.
Grundlagen der Förderung
- Die Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III), in Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2026, ist ein „Bayerisches Programm zur Umsetzung von Projekten durch das Regionalmanagement in Zukunftsthemen der Landesentwicklung
- Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 16. Oktober 2023, Az. 104-8705/19/15. - Die Förderrichtlinie Landesentwicklung, in Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.2023, ist ein „Bayerisches Programm zur Umsetzung von Projekten durch das Regionalmanagement in Zukunftsthemen der Landesentwicklung“,
- Richtlinie zur Förderung Regionaler Initiativen im Freistaat Bayern für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 5. November 2020, Az. 104-8705/9/6, geändert durch Bekanntmachung vom 5. August 2021 (BayMBl. Nr. 588), sowie
- Änderung der Richtlinie zur Förderung Regionaler Initiativen im Freistaat Bayern für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 5. August 2021, Az. 104-8705/14/5.
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