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Überbrückungshilfe Corona

Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wurde als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt. Sämtliche Antragsfristen sowie die Frist zur Einreichung der Schluss- bzw. Endabrechnung sind bereits abgelaufen.

Servicehotline und E-Mail-Beratung

Über den gesamten Zeitraum der Corona-Pandemie gab es für Soloselbständige und Unternehmen zahlreiche Hilfsprogramme. Häufig ist eine nachträgliche Überprüfung bzw. Endabrechnung erforderlich. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Ansprechpartner.

Soforthilfe Corona: Erreichbarkeit der Servicehotline werktags, zwischen 9-11 und 13-15 Uhr, unter 089 57907066 sowie per E-Mail an info[at]soforthilfecorona.bayern[dot]de.

Neustarthilfen, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfe): Erreichbarkeit der Servicehotline Montag bis Donnerstag von 8-18 Uhr sowie Freitag von 8-16 Uhr, unter 089 51161111 sowie per E-Mail an wirtschaftshilfen[at]muenchen.ihk[dot]de.

Soloselbständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe: Über die Kontaktmöglichkeiten informiert das StMWK.

Die Überbrückungshilfe umfasst mehrere Phasen:

  • Die Überbrückungshilfe I lief von Juni bis August 2020. Die Antragsfrist endete am 9. Oktober 2020. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe II lief von September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase konnten bis 31. März 2021 gestellt werden. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe III lief von November 2020 bis Juni 2021. Anträge konnten bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe III Plus lief von Juli bis Dezember 2021. Anträge konnten bis 31. März 2022 gestellt werden. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe IV (einschließlich der Neustarthilfe) lief von Januar bis Juni 2022. Die Antragsfrist endete am 15. Juni 2022. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.

Download

Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.