Um in Deutschland jagen zu dürfen, ist neben einer Jagdmöglichkeit vor allem ein gültiger Jagdschein erforderlich. Der Jagdschein kann erst nach bestandener Jägerprüfung beantragt werden. Die bayerische Jägerprüfung findet viermal im Jahr statt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung ist der Nachweis einer Ausbildung an einer zugelassenen Ausbildungseinrichtung. Nach bestandener Prüfung stellt die Jägerprüfungsbehörde ein Zeugnis aus, welches bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde, also der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, zur Beantragung eines Jagdscheins vorgelegt werden kann.
Weiterführende Informationen zur Jägerprüfung, u. a. Prüfungsstandorte, Termine und notwendige Formulare sowie der vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als der obersten Jagdbehörde zu veröffentlichende Fragenkatalog mit Musterlösung sind auf der Website des Landesamtes für Maß und Gewicht als zuständige Jägerprüfungsbehörde zu finden.