Jagdschein und Jägerprüfung
Jäger in Bayern
2024 hatten in Bayern mehr als 83.000 Jägerinnen und Jäger einen Jahresjagdschein gelöst, wobei der Frauenanteil bei mehr als 12 % liegt. 0,3 % sind jünger als 18 Jahre, rund 5 % sind zwischen 18 und 25 Jahre alt, ca. 32 % zwischen 26 und 45 Jahre, 37% zwischen 46 und 64 Jahre, 21 % zwischen 65 und 79 Jahre und 6 % sind älter als 79 Jahre.
2021 hatten in Bayern fast 75.000 Jägerinnen und Jäger einen Jahresjagdschein gelöst, wobei der Frauenanteil bei 11,7 % lag. 2021 waren 0,2 % jünger als 18 Jahre, rund 5 % waren zwischen 18 und 25 Jahre alt, ca. 30 % zwischen 26 und 45 Jahre, 40% zwischen 46 und 64 Jahre, 20 % zwischen 65 und 79 Jahre und 6 % waren älter als 79 Jahre.
2017 hatten in Bayern gut 70.000 Jägerinnen und Jäger einen Jahresjagdschein gelöst, wobei der Frauenanteil bei 10,2 % lag. 2017 waren 0,3 % jünger als 18 Jahre, rund 5 % waren zwischen 18 und 25 Jahre alt, ca. 27 % zwischen 26 und 45 Jahre, 42% zwischen 46 und 64 Jahre, 21 % zwischen 65 und 79 Jahre und 5 % waren älter als 79 Jahre.
![Grafik über die Anzahl von Jagdscheininhabern in Bayern. In 2017: 70.153. In 2021: 74877. In 2024: 83.411](/fileadmin/_processed_/f/e/csm_2025-01_J%C3%A4gerpr%C3%BCfung_1580x880px_5ddc2d28b6.jpg)
Der Weg zum Jagdschein
Um einen Jagdschein zu beantragen, müssen Interessierte den Antrag auf Erteilung des Jagdscheins bei der zuständigen unteren Jagdbehörde an ihrer Kreisverwaltungsbehörde einreichen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Jagdscheins:
Jägerprüfung: Deutsche Staatsangehörige müssen die Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes abgelegt und bestanden haben. Das Prüfungszeugnis ist dem ersten Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins beizulegen.
Jagdhaftpflichtversicherung: Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden nachgewiesen werden muss. Die entsprechende Bestätigung ist dem Antrag beizufügen.
Mindestalter: Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme hiervon bildet der Jugendjagdschein (siehe unten).
Lichtbild: Ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat (4x6 cm) ist erforderlich.
Zuverlässigkeitsprüfung: Bei der Entscheidung über den Antrag wird die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Hierzu werden Erkundigungen bei verschiedenen Stellen eingeholt (z.B. Bundeszentralregister, Staatsanwaltschaft, Strafverfolgungsbehörden, Verfassungsschutzbehörde). Bei Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperlichen Eignung nicht gegeben ist, wird der Jagdschein versagt.
Jagdscheinarten und Jugendjagdschein:
Jagdscheine werden in folgenden Varianten erteilt:
- Dreijahresjagdschein
- Einjahresjagdschein
- Tagesjagdschein (für 14 aufeinanderfolgende Tage)
Sonderform Jugendjagdschein:
- Bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen kann Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
- Der Jugendjagdschein erlaubt die Jagdausübung nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson. Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist ausgeschlossen.
Gebühren und Gültigkeit:
Die Jagdscheingebühr, einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens, beträgt grundsätzlich:
- Dreijahresjagdschein: 150 Euro
- Einjahresjagdschein: 60 Euro
- Tagesjagdschein: 15 Euro
- Jugendjagdschein: 37,50 Euro
Rechtsgrundlagen:
Jägerprüfung
Die bayerische Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist seit dem 5. August 2024 als zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde in Bayern für die Jägerprüfung zuständig.
Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung ist der Nachweis einer Ausbildung an einer zugelassenen Ausbildungseinrichtung. Deutsche Staatsangehörige müssen die Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes abgelegt und bestanden haben. Das Prüfungszeugnis ist dem ersten Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins beizulegen.
Weiterführende Informationen zur Jägerprüfung, u. a. Prüfungsstandorte, Termine und notwendige Formulare sowie der vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als der obersten Jagdbehörde zu veröffentlichende Fragenkatalog mit Musterlösung sind auf der Website des Landesamtes für Maß und Gewicht als zuständige Jägerprüfungsbehörde zu finden.