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Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte („Schwarzwildprämie“)

Die sogenannte Schwarzwildprämie dient der Reduktion der Wildschweindichte und ist eine wichtige Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Die bayerische Jägerschaft erhält dabei eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild.

Informationen zur Beantragung der „Schwarzwildprämie“ sind auf der Website des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu finden.

Die Reduktion der Schwarzwildbestände ist eine wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat der Ministerrat am 19. Dezember 2017 ein Anreizprogramm für die bayerische Jägerschaft beschlossen. Die Jäger erhalten eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild. Das Anreizprogramm wird auch für das Jagdjahr 2023/2024 (1. April 2023 bis 31. März 2024) fortgesetzt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), eine nachgeordnete Behörde des StMUV, führt das Antrags- und Auszahlungsverfahren als staatliche Abrechnungsstelle durch.

Die Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine beträgt 70 Euro pro Tier.

Für erlegte Wildschweine aus Landkreisen und kreisfreien Städten, die an Sachsen, Thüringen sowie die Tschechische Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 100 Euro erstattet. Die erhöhte Aufwandsentschädigung gilt in den folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten:

RegierungsbezirkLandkreise und kreisfreie Städte
OberfrankenCoburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i. F. sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof
UnterfrankenRhön-Grabfeld, Haßberge
OberpfalzTirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden i. d. Oberpfalz
NiederbayernRegen, Freyung-Grafenau