Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte („Schwarzwildprämie“)
Die Reduktion der Schwarzwildbestände ist eine wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat der Ministerrat am 19. Dezember 2017 ein Anreizprogramm für die bayerische Jägerschaft beschlossen. Die Jäger erhalten eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild. Das Anreizprogramm wird auch für das Jagdjahr 2023/2024 (1. April 2023 bis 31. März 2024) fortgesetzt.
Die Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine beträgt 70 Euro pro Tier.
Für erlegte Wildschweine aus Landkreisen und kreisfreien Städten, die an Sachsen, Thüringen sowie die Tschechische Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 100 Euro erstattet. Die erhöhte Aufwandsentschädigung gilt in den folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten:
Regierungsbezirk | Landkreise und kreisfreie Städte |
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Oberfranken | Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i. F. sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof |
Unterfranken | Rhön-Grabfeld, Haßberge |
Oberpfalz | Tirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden i. d. Oberpfalz |
Niederbayern | Regen, Freyung-Grafenau |
Das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als staatliche Abrechnungsstelle durchgeführt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite des LGL.