Handlungsebenen & Zuständigkeiten
Mit Fragen der räumlichen Entwicklung auf europäischer Ebene befasst sich die europäische Raumentwicklung; die Kompetenz für diesen Aufgabenbereich liegt bei den EU-Mitgliedstaaten.
In Deutschland sind die Raumordnungskompetenzen gemäß Grundgesetz auf Bund und Länder verteilt. Für die Raumordnung auf Bundesebene (Bundesraumordnung) ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zuständig.
In Bayern teilen sich die Zuständigkeiten für die Landesplanung wie folgt auf: Oberste Landesplanungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; die höheren Landesplanungsbehörden sind den Regierungen zugeordnet.
Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Diese werden von den höheren Landesplanungsbehörden bei der Ausarbeitung von Regionalplänen unterstützt. Die Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) fällt in die kommunale Zuständigkeit.
Landes- und Regionalplanung
Die Landes- und Regionalplanung beschließen verbindliche Programme und Pläne. Sie bilden zusammen mit der Bundesraumordnung und der Bauleitplanung die räumliche Gesamtplanung.
Bundesraumordnung
Für die Raumordnung auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zuständig.
Europäische Raumentwicklung
Die europäische Raumentwicklung steht für eine ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung der EU. Verschiedene Strategiepapiere bilden die Grundlage für die Umsetzung durch europäische Förderprogramme.