Instrumente

Die Landesentwicklung in Bayern hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Umsetzung ihrer Entwicklungsleitbilder eine Reihe von „klassischen", rechtsverbindlichen Instrumenten und „weichen", informellen Instrumenten zur Verfügung.

Klassische Instrumente

Programme und Pläne

Überprüfung überörtlich raumbedeutsamer Einzelvorhaben:

   Ergebnisse der Raumbeobachtung werden im

Weiche Instrumente

Initiativen zur Umsetzung von Entwicklungskonzepten:

Initiativen zur umfassenden Vermarktung und Außendarstellung von Teilräumen:

Projekt- und maßnahmenorientierte Konzepte für bestimmte Teilräume: