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Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung in Bayern fest. Es stellt Spielregeln dafür auf, wo im begrenzten Raum welche Nutzungen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind.

Landesentwicklungsprogramm Bayern

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

  • Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
  • Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

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Landesentwicklung in Bayern

Mit dem Landesentwicklungsprogramm schnüren wir ein kraftvolles Paket, das die zentralen Herausforderungen unserer Zeit aufgreift. Erfahren Sie mehr zu den Aufgaben, der Organisation und den Instrumenten der Landesentwicklung in Bayern.

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8. Änderung - Raumentwicklungspolitik der Tschechischen Republik                     

Das Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik hat die 8. Änderung der Raumentwicklungspolitik der Tschechischen Republik zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben. 

Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes werden die Übersetzung des Änderungsentwurfs Nr. 8 der Raumentwicklungspolitik der Tschechischen Republik und ausgewählter Teile des Umweltberichts in der Zeit vom 10. April 2025 bis 9. Mai 2025 während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei den höheren Landesplanungsbehörden der Regierung von Oberfranken, (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Raum K 204, Terminvereinbarung empfohlen unter der Telefonnummer 0921/604-1493), der Regierung der Oberpfalz (Gebäude D, Ägidienplatz 1, 93039 Regensburg, Raum D 223, Terminvereinbarung empfohlen unter der Telefonnummer 0941/5680-1301) sowie der Regierung von Niederbayern (Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Raum E 11 G, Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefonnummer 0871/808-1350) ausgelegt.

Aufgaben des LEP

Seit über 40 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.

Das LEP hat zur Aufgabe:

  • die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen,
  • vorhandene Disparitäten im Land abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden,
  • alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren,
  • Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.

Vergangene Verordnungen des LEP