Regionalpläne
Die Regionalpläne werden aus dem Landesentwicklungsprogramm entwickelt und legen unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Ziele die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung für die 18 bayerischen Regionen fest. Diese Festlegungen bestehen aus Zielen und Grundsätzen zu überfachlichen und fachlichen Belangen wie zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung oder zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen.
Neben einem textlichen Teil mit einer Begründung dienen auch Karten der zeichnerischen Darstellung (zum Beispiel gebietsscharfe Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen). Die Regionalpläne werden von den Regionalen Planungsverbänden aufgestellt und bei Bedarf fortgeschrieben.
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Ausgewählte Themen der Regionalpläne als Geodatendienste finden Sie hier.
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Chancen nutzen – So geht‘s: Regionalplanung Windenergie für Bayern
Gemeinsam arbeiten wir an Bayerns Energieversorgung der Zukunft: Nachhaltig, sicher, bezahlbar und regional verfügbar. Hierfür bedarf es auch eines weiteren Ausbaus der Windenergie für Sie und für Bayern. Aber wo genau werden eigentlich Windenergieanlagen gebaut? Und wer entscheidet darüber, welche Flächen dafür ausgewählt werden? Das erfahren Sie im Film!
Bayern verbessert die Chance auf mehr Windenergie durch die Fortschreibung der Regionalplankapitel Windenergie in allen bayerischen Planungsregionen. Dabei entscheiden in den kommenden Jahren die bayerischen Regionen selbst, welche Flächen bevorzugt für den Windenergie-Ausbau zur Verfügung stehen. Sie legen die sogenannten Vorrangflächen fest. Das sind Flächen, die besonders für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind. Identifiziert werden Potenzialflächen. VRG sind das festgelegte Ergebnis der Fortschreibungen, in die natürlich auch mehr als eine WEA passen können. Konkrete Anlagenstandorte werden noch nicht festgelegt.
Neben der Windstärke müssen alle Belange wie der Schutz der Anwohner, der Naturschutz, das Landschaftsbild, der Denkmalschutz bis hin zur Flugsicherung berücksichtigt werden. Konkrete Anlagenstandorte werden dabei aber noch nicht festgelegt. Die Fortschreibung des Regionalplans sieht ein umfangreiches Beteiligungsverfahren vor.
Bevor eine Windenergieanlage errichtet werden kann, ist eine Genehmigung erforderlich. Die Behörden überprüfen, ob alle Regeln eingehalten werden. Erst dann darf mit dem Bau begonnen werden.
Sie wollen mehr darüber erfahren, wie sich die Windenergie in Ihrer Region zukünftig entwickeln wird? Unsere Broschüre „Regionalplanung Windenergie Bayern“ fasst alle Informationen übersichtlich für Sie zusammen. Besuchen Sie auch die Windenergie-Seiten des Energie-Atlas Bayern und informieren Sie sich bei Ihrem Regionalen Planungsverband.