Young Planners
Erfolgreicher Abschluss des Projekts Young Planners – Neue Akzente in der Landesentwicklung
In die aktuell laufende Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern wurden erstmals junge Planerinnen und Planer aktiv eingebunden. Rund ein Jahr haben sich die 15 Young Planners aus ganz Bayern intensiv mit den aktuellen Herausforderungen in Bezug auf gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, Anpassungsstrategien an den Klimawandel und nachhaltige Mobilität auseinandergesetzt. In mehreren Workshops hatten die Young Planners die Möglichkeit, mit Experten aus Wissenschaft und Praxis die Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.
Eine Diskussionsrunde mit Ministerialdirektorin Dr. Ulrike Wolf zu den Umsetzungsmöglichkeiten und der Weiterführung der Ergebnisse hat den Abschluss des Projektes gebildet. Bereits im Februar 2022 wurden die innovativen Ergebnisse Staatsminister Aiwanger präsentiert.
Impressionen der Abschlussveranstaltung Young Planners
White Paper der Projektergebnisse
Landesentwicklungsprogramm – Die Junge Vision
Der Anspruch der Young Planners ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns weiter voranzubringen, die nachhaltige Mobilität stärken und wirkungsvolle Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels zu entwickeln. Nachfolgend die zentralen Anregungen der Young Planners:
- Neuinterpretation der Mindestausstattung zur Sicherung der Daseinsvorsorge: Vor allem in schrumpfenden Räumen ist eine neue Definition der Mindestausstattung (auch in ihrer sozialen Komponente) notwendig. Dadurch soll der Abwanderung junger Menschen aus ländlichen Räumen entgegengewirkt und zu einer ausgewogenen Bevölkerungsentwicklung in der Fläche in Bayern beigetragen werden. Auf die Bedeutung des Konzeptes der „Dritten Orte“ wird verwiesen.
- Bürgerräte als generationsübergreifende Beteiligungsform: Neue Beteiligungsformate, wie zum Beispiel Bürgerräte, sind in der Landesentwicklung auf Ebene der Planungsregionen Bayerns einzuführen. Sie haben die Ausformung der Mindestausstattung zum Gegenstand und sollen gewährleisten, dass regionale Unterschiede hinsichtlich der Bedürfnisse der Bevölkerung ausreichend berücksichtigt werden und die Menschen bei der Gestaltung ihrer Region mitwirken können.
- Multicodierung als raumplanerische Strategie: Vor dem Hintergrund wachsender Flächenkonkurrenzen und der landesplanerisch forcierten Zielsetzung des Flächensparens sollte Multicodierung als Planungsprinzip anerkannt und aktiver umgesetzt werden. Die Raumordnung sollte ihren Fokus verstärkt auf Synergien als auf Konkurrenzen bei der Flächennutzung legen. Modellprojekte zur multicodierten Flächennutzung als regionale „Reallabore“ sind zu fördern. Die Regionalplanung wird bei der Forcierung sowie der Umsetzung von multicodierter Flächennutzung als entscheidende Planungsebene identifiziert.
- Regionalplanung stärken: Es gilt die Regionalplanung weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die Einführung von Regionalparlamenten, um den Regionsgedanken zu stärken. Außerdem ist eine Konkretisierung der Maßstabsebene für die bayerischen Regionalpläne (zum Beispiel 1:50.000 statt 1:100.000) anzustreben. Damit könnten konkretere Festsetzungen getroffen und adäquat visualisiert bzw. kommuniziert werden.
- Freiraumschutz stärken: Zentral ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Relevanz des Freiraumes und seiner Funktionen, beispielsweise durch die partizipative Entwicklung entsprechender regionaler Leitbilder. Auch die Verankerung des Ökosystemleistungsansatzes und die Stärkung der Landschaftsplanung sollte angestrebt werden.
- Perspektivwechsel: Die Landes- und Regionalplanung sollte zur Gestaltung der Mobilitätswende stärker die Nutzerperspektive der Menschen einnehmen, um tägliches Verkehrsverhalten zielgerichtet beeinflussen zu können. Dazu sind entsprechende Befragungen und ein breites Wissen über die regionale Mobilität nötig.
- Mobilität in Stadt und Land regional verbinden: Regionale Mobilitätsknoten sollen in den Regionalplänen an der Schnittstelle zwischen Verdichtungsraum und ländlichem Raum ausgewiesen werden. Sie verknüpfen ÖPNV, On-Demand-Angebote, Radschnellwege und PKW-Verkehre und sind multifunktionale Orte mit verschiedensten Versorgungsangeboten.
- Beteiligung und Transparenz: Durch Erweiterung der bisherigen Beteiligungsformen nach Art. 16 Abs. 2 BayLplG soll dem LEP verpflichtend ein zweistufiger Beteiligungsprozess vorgeschaltet werden, um Einbeziehung bereits vor der Erstellung eines abgestimmten Entwurfs sicherzustellen, Menschen mitzunehmen und das LEP auch in der Öffentlichkeit zu verankern.
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