MÜNCHEN/BERLIN Der Bundesrat diskutiert am Freitag einen Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dieser fordert die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für ein Management des Wolfs zu schaffen. Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber äußern sich dazu: „Während die EU-Kommission einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt hat und der Schutzstatus schon im Sommer abgesenkt sein könnte, tut sich Deutschland noch schwer, sich auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten. Der Bund legt seine Hinhaltetaktik bei der Feststellung des günstigen Erhaltungszustands bislang nicht ab. Wir müssen die Situation aktiv angehen.“ Die Minister begrüßen, dass die Länder weiterhin aktiv am Thema Wolf arbeiten, da der Bund anscheinend kein Konzept für ein Management nach der Absenkung des Schutzstatus hat.
In Bayern wird seit über einem Jahr über das Management des Wolfs im Jagdrecht diskutiert. Das Wirtschaftsministerium hat bereits einen Vorschlag zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes vorgelegt. Damit könnte Bayern nach der Absenkung des Schutzstatus Wölfe unter Einbeziehung der Jägerschaft gezielt bejagen. Aiwanger: „Der Weg zu einem echten Bestandsmanagement für den Wolf ist absehbar; es fehlen jedoch noch gesetzliche Regelungen für ein Managementsystem. Der Föderalismus gibt uns beim Jagdrecht die Möglichkeit, den Umgang mit dem Wolf im Einklang mit europäischen Vorgaben zu regeln. Ich appelliere deshalb an meine Länderkollegen, sich nicht allein auf den Bund zu verlassen. Berlin muss vor allem beim Erhaltungszustand liefern und die ohnehin verunglückte 'Lex-Wolf' aus dem Bundesnaturschutzgesetz zur Klarstellung streichen.“ Auch die diskutierte Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz müsse richtig angegangen werden. Der Minister hat die Sorge, dass der Bund die Abweichungsbefugnis der Länder und damit die Handlungsmöglichkeiten des Jagdrechts einengen könnte. Jagdminister Aiwanger fordert umgehend Klarheit darüber, was der Bund nun plant. "Der Bund darf die Länder bei der Bejagung des Wolfes nicht an die kurze Kette legen sondern muss an praktikablen Lösungen vor Ort interessiert sein" so Aiwanger.
Aktuell ist in Bayern das Umweltministerium für den Umgang mit dem Wolf zuständig. Umweltminister Glauber unterstützt die Pläne des Jagdministers: „Mein Kollege Hubert Aiwanger und ich sind uns einig, dass die künftige Regulierung des Wolfes über das Jagdrecht geregelt werden muss. Als Umweltminister werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass der Bund den günstigen Erhaltungszustand feststellt.“
Das Jagdrecht hat seit jeher den Schutz, die Nutzung und die Regulierung von Arten zum Ziel. Es berücksichtigt sowohl das Allgemeinwohl als auch die Interessen der Eigentümer. Die Einbindung der Jägerschaft und das bewährte deutsche Reviersystem bieten eine funktionierende Struktur für die Regulierung. Über das Jagdrecht können zudem klare Regelungen geschaffen werden, die Rechtssicherheit für die Betroffenen gewährleisten. Eine europarechtskonforme Umsetzung der Schutz- und Entnahmevorschriften für geschützte Arten im Jagdrecht ist möglich, wie beispielsweise bei der Bejagung der Gams oder einiger europäischer Vogelarten. So werden bürokratische Doppelzuständigkeiten zwischen Jagd- und Naturschutzbehörden vermieden, die für die Bürger oft schwer nachvollziehbar sind.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Wölfe in Europa fast verdoppelt. In Deutschland stieg die Population in einigen Regionen jährlich um bis zu 30 Prozent. Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden 209 Wolfsrudel, 46 Wolfspaare und 19 sesshafte Einzelwölfe gezählt, insgesamt wurden 1601 Wolfsindividuen identifiziert. Aufgrund einer gewissen Dunkelziffer wird von deutlich mehr als 2000 Wölfen ausgegangen. In der Folge hat auch die Zahl der Nutztierrisse in den letzten Jahren zugenommen. Besonders betroffen sind Weide- und Nutztierhalter, insbesondere Almwirte, deren Schafe oder Rinder sich oft nicht vor Wolfsübergriffen schützen lassen.
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 127/25