Aiwanger: "Energiewende daheim - Mini-Photovoltaik-Anlagen auf Bayerns Balkonen"

MÜNCHEN   Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger treibt den Ausbau von Photovoltaik (PV) voran. Erst kürzlich startete das PV-Speicher-Programm für Solarstrom-Dachanlagen im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms. „Allerdings brauchen wir für PV-Anlagen nicht zwingend Dächer oder Freiflächen. Mit Mini-PV-Anlagen für Balkone können auch Mieter selbst aus Sonne Strom erzeugen und direkt verbrauchen. Das ist ein Paradebeispiel für Energiewende daheim, das wir nun bekannter machen“, so Aiwanger. Dazu besucht der Minister den Fachhandel Alpha-Solar in Hallbergmoos, der gerade einen großen Ansturm auf Balkonsolaranlagen erfährt.

 

Eine Mini-PV-Anlage besteht aus einem PV-Modul und einem Wechselrichter. Der Haushalt verbraucht vorrangig den durch die Anlage erzeugten Strom. Nur noch der darüber hinaus benötigte Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Das senkt die Stromrechnung und amortisiert die steckerfertige PV-Anlage. Eine Mini-PV-Anlage erzeugt mit einer Maximalleistung von 270 Watt im Mittel 250 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Bei einem durchschnittlichen Strompreis des Netzbetreibers von 30 Cent/kWh spart der Besitzer jedes Jahr rund 75 Euro Stromkosten. Eine Mini-PV-Anlage mit einem Anschaffungspreis von etwa 380 Euro rentiert sich demzufolge nach rund fünf Jahren.

 

Für einen sicheren Betrieb rät das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie insbesondere folgende Punkte zu beachten:

 

  • Eine Elektrofachkraft muss prüfen, ob die vorhandenen Leitungen und der Stromkreis für die Einspeisung geeignet sind. Notwendige Elektroinstallationen wie der Einbau einer speziellen Energiesteckdose anstatt einer haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdose müssen durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.
  • Mini-PV-Anlagen müssen beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR).
  • Für den Betrieb von Mini-PV-Anlagen ist ein Zweirichtungszähler notwendig. Wenn ein Privathaushalt selbst erzeugten überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist, würde sich ein üblicher Zähler rückwärts drehen. Dies ist nicht erlaubt.

 

Bilder stehen zum Download unter folgendem Link zur Verfügung: www.stmwi.bayern.de/service/mediathek.

 

 

Dr. Aneta Ufert, stellv. Pressesprecherin
Tel.: 089 2162-2689
aneta.ufert[at]stmwi.bayern[dot]de

 

 


Pressemitteilung-Nr. 224/19
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