MÜNCHEN Anlässlich der Länderanhörung zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) positioniert sich Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert zu den Inhalten: „Wir wollen die Digitalökonomie maßgeblich stärken und zugleich zentrale Bürgerrechte wie den Datenschutz und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen verteidigen.“
Im Zeitalter von Industrie und Dienstleistung 4.0 entscheidet der Zugang zu Daten über wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand. Deshalb will der Bundesgesetzgeber nun die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht um Tatbestände zu Besitz und Nutzung von Daten wie auch um kartellrechtliche Datenzugangsansprüche ergänzen.
Weigert begrüßt dies, sieht aber Nachbesserungsbedarf: „Die wichtigste Währung bleibt auch in der Digitalökonomie das Vertrauen von Bürgern und Unternehmen, dass sie Herr ihrer Daten und Geschäftsgeheimnisse bleiben. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass der Gesetzgeber den kartellrechtlichen Datenzugangsanspruch in einen sachgerechten Ausgleich mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bringt. Nahezu alle Daten sind personenbeziehbar und es darf nicht der falsche Eindruck entstehen, dass das Kartellrecht die Bürgerrechte aushebeln könnte“, mahnt Weigert und kritisiert, dass der Entwurf die Einzelheiten des Interessenausgleichs komplett der Rechtspraxis überlassen will. „Der Gesetzgeber muss Behörden und Gerichten klare Orientierung geben. Die Digitalwirtschaft wird umso erfolgreicher, je besser die Teilhabe des Bürgers an der Datennutzung organisiert wird. Beispiele aus der Versicherungsbranche oder der Automobilindustrie zeigen, dass überschaubare, sektorspezifische Lösungen den Bürgerinteressen besonders gut entsprechen und für alle den besten Mehrwert schaffen“, so Weigert.
Thomas Assenbrunner, stv. Pressesprecher
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Pressemitteilung-Nr. 34/20