MÜNCHEN Die Bayerische Staatsregierung hat eine Reform des Ladenschlussgesetzes auf den Weg gebracht. Unter anderem dürfen künftig personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmeter Verkaufsfläche auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend öffnen. Kommunen können bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Einkaufsnächte pro Jahr festlegen, Geschäfte können darüber hinaus bis zu vier individuelle Einkaufsnächte durchführen.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Wir haben jetzt einen tragfähigen und guten Kompromiss gefunden. Mit unserer Reform schützen wir das Personal im Einzelhandel und den gesellschaftlichen Status des Sonntags bei gleichzeitig mehr Einkaufsflexibilität. Wir folgen nicht dem Trend einiger Bundesländer, sondern stehen für eine Weiterentwicklung, die auch unsere kleinen und mittelständischen Strukturen im Einzelhandel nicht überfordert. Im Sinne einer besseren Versorgung im ländlichen Raum schaffen wir jetzt mehr Möglichkeiten für digitale Kleinstsupermärkte. Davon profitieren auch die vielen Hofläden in ganz Bayern. Unabhängig von unserer Reform muss der Einzelhandel die Digitalisierung aber weiter vorantreiben. Jede Investition in mehr Digitalisierung zahlt auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit ein und stärkt die Kundenbeziehungen".
Ansprechpartner: Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 467/24