WARMENSTEINACH Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat heute die modernisierte Seilbahn Süd am Ochsenkopf im Fichtelgebirge eröffnet. In neun Monaten Bauzeit wurde der dortige Sessellift durch eine Bahn mit Gondeln für zehn Personen ersetzt. Die Berg- und Talfahrt ist jetzt somit barrierefrei möglich. Aiwanger: "Mit den neuen Kabinenbahnen am Ochsenkopf stellen wir die Tourismusregion Fichtelgebirge breiter auf. Ab sofort können auch Menschen mit Behinderungen, Senioren und Familien mit Kindern ganzjährig auf den Ochsenkopf fahren. Damit stärken wir also nicht nur den Wintertourismus, sondern auch den Sommertourismus. Und je attraktiver die Tourismusregion Oberfranken wird, desto stärker entlasten wir auch die touristischen Hotspots in ganz Bayern. Damit leisten wir auch einen Beitrag zum Klimaschutz, gerade weil zum Beispiel Skifahrer eben nicht nach Tschechien, Österreich oder in die Schweiz fahren müssen und dabei unzählige Kilometer zurücklegen."
Seit Dezember 2023 ist bereits die Nordseite des Bergs im Landkreis Bayreuth mit einer modernen Seilbahn mit 40 Gondeln ausgestattet. Die bayerische Staatsregierung hat den Neubau beider Seilbahnen mit circa 12,4 Millionen Euro gefördert. "Jeder Cent, der hier investiert wird, zahlt sich doppelt und dreifach aus. Der Tourismus erhält wichtige regionale Wertschöpfungsketten, sichert Arbeitsplätze und stärkt die Finanzkraft der Gemeinden", betont der Minister.
Durch den Umbau sind die Berg- und Talfahrten inzwischen nicht nur barrierefrei möglich. Statt bisher 640 befördert die Seilbahn ab sofort bis zu 1000 Erholungssuchende pro Stunde auf den Ochsenkopf. Der mit 1024 Metern zweithöchste Gipfel im Fichtelgebirge bietet im Sommer wie im Winter Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Wirtschaftsminister Aiwanger ist überzeugt: "Dank der Investitionen in die Bahn wird der Ochsenkopf auch in Zukunft ein wichtiges Ausflugsziel im Norden Bayerns bleiben - vor allem auch im Sommer."
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 489/24