Aiwanger: "Bei der Wärmewende stellen wir die Machbarkeit nach vorne, Freiwilligkeit vor Zwang. Wir lassen unseren Kommunen freie Hand und unterstützen, wo es geht"

MÜNCHEN  Der Freistaat Bayern setzt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes auf Landesebene um. Die entsprechende Verordnung hat der Ministerrat heute beschlossen. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger kommentiert: "Wir stellen bei der Umsetzung des Bundesgesetzes die Machbarkeit nach vorne, Freiwilligkeit vor Zwang. Wir wünschen uns, dass Kommunen die Bürger bei der Wärmeplanung mitnehmen und von sinnvollen Konzepten überzeugen, wo es solche Konzepte gibt. Wir lassen unsere Gemeinden dabei weder im Regen stehen, noch planen wir von oben herab. Die Städte und Gemeinden haben ab 2025 die volle Planungshoheit, um die Vorgaben des Bundes effektiv und vernünftig umzusetzen. Die Umsetzung gestalten wir dabei so bürokratiearm wie nur möglich, zum Beispiel durch Kurzenergienutzungspläne für kleine Kommunen. Der Freistaat unterstützt seine Städte und Gemeinden finanziell, zum Beispiel bei den Planungskosten, und in Form von Beratungsangeboten, indem wir gemeindescharfe Daten zu den Wärmebedarfen liefern."

Bayern ist eines der ersten Bundesländer, das die Bundesvorgaben des WPG auf Landesebene umsetzt. Um den Städten und Gemeinden die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu erleichtern, verzichtet die Staatsregierung auf zusätzliche Vorgaben und Berichtspflichten. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erstattet der Freistaat rund 79 Millionen Euro bis 2028. Minister Aiwanger dankte den Städten und Gemeinden für den vertrauensvollen und zielorientierten Austausch. Um die Kommunen umfassend zu unterstützen, erhält jede bayerische Gemeinde neben den Datenpaketen zu den Wärmebedarfen ein Kurzgutachten über den Stand der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet.

In 2025 bietet die Bayerische Verwaltungsschule in allen Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen zur kommunalen Wärmeplanung an. Vollzugsbehörde für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes wird das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht, eine nachgeordnete Behörde des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

 

Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 515/24
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München