MOSTHENNING Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger tauschte sich mit dem Landesinnungsmeister der Kaminkehrerinnung Niederbayern, Heinz Nether, über das Heizungsgesetz und die geplanten neuen Regelungen aus. Bezüglich Wärmepumpen erfuhr Aiwanger, dass hier oftmals Fehler im Betrieb gemacht werden. „Wenn die Technik nicht ordentlich eingestellt ist, wird unnötig viel Strom verbraucht. Die Bürger sehen das dann auf ihrer Stromrechnung. Es ist entscheidend, dass die Kaminkehrer hier ihre Expertise einbringen, um eine vernünftige Wartung und Überprüfung sicherzustellen.“
Ein weiteres Thema, das Aiwanger und Nether diskutierten, war die geplante EU-Regelung zur Absenkung der Feinstaub-Grenzwerte für Biomassekessel. Aiwanger äußerte seine Bedenken: „Die drastische Senkung des Feinstaub-Grenzwerts um mehr als 90 Prozent ist unrealistisch und wird die Bürger und Unternehmen enorm belasten. Das muss verhindert werden. Für kleine und mittelgroße Anlagen sind die Filtertechnologien keine Option, da sie zu teuer sind. Das gefährdet unsere dezentrale, nachhaltige Energieversorgung im ländlichen Raum. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass in Berlin und Brüssel praxisnahe Lösungen gefunden werden.“ Der Entwurf der EU-Kommission sieht vor, den Feinstaub-Grenzwert für automatisch befüllte Biomassekessel von 40 mg/m³ auf 3 mg/m³ zu senken. Diese drastische Reduktion erfordert den Einsatz hochentwickelter Filtertechnologie, die für kleinere und mittelgroße Anlagen sehr kostenintensiv ist.
Auch die geplante Pflicht zur Verbrennungsregelung für Einzelöfen stößt auf Kritik. Diese Regelung würde einen Stromanschluss erforderlich machen und somit die Autarkie vieler Öfen, die ohne Stromnetz auskommen, aufheben. Weniger als fünf Prozent der auf dem Markt befindlichen Einzelöfen sind derzeit mit dieser Technologie ausgestattet, was im Falle einer Verabschiedung der Verordnung bis Mitte 2025 einen enormen organisatorischen und zeitlichen Aufwand nach sich ziehen würde.
Ansprechpartnerin:
Franziska Meinl
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 61/25