MÜNCHEN In zwei bayerischen Regierungsbezirken gibt es nun Gebiete, in denen Entnahmen von Fischottern möglich werden. Die entsprechenden Gebietskulissen haben die Regierungen von Oberfranken und der Oberpfalz durch Allgemeinverfügungen ausgewiesen. Darin ist festgelegt, wie viele Exemplare pro Jahr entnommen werden dürfen. Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger kommentiert: "Entnahmen von Fischottern sind dringend nötig. Mit dieser Lösung können wir endlich große Schäden von der bayerischen Teichwirtschaft abwenden. Viele Teichwirte haben in den letzten Jahren wegen der Otterschäden die Teichwirtschaft beendet, wodurch die Teiche verlanden und auch als Ökosysteme verlorengehen - ganz abgesehen für die heimische Lebensmittelwirtschaft und Gastronomie, die dann mit Meeresfrüchten aus dem Import statt mit dem heimischen Fisch arbeitet. Zusätzlich erhoffe ich mir von der Reduzierung der Otter auch Entlastungen in natürlichen Gewässerökosystemen. Otter sind insbesondere auch eine Bedrohung für autochthone Bachforellenbestände, den Huchen, Wasservögel oder Muschelvorkommen, die vom Otter mittlerweile gebietsweise schon vernichtet sind. Die Entscheidungen der Regierungen von Oberfranken und der Oberpfalz sind daher sehr zu begrüßen - auch aus Sicht des Artenschutzes. Eine schnelle Umsetzung ist jetzt wichtig. Ich appelliere an die Jäger, die betroffenen Teichwirte zu unterstützen und die genehmigten Entnahmen in die Hand zu nehmen."
Die bayerischen Regierungen waren angewiesen, bis Mitte Februar 2024 entsprechende Entnahmekulissen für Fischotter festzulegen. Mit Oberfranken und der Oberpfalz sind jetzt die ersten beiden bayerischen Bezirke diesen Schritt gegangen, Niederbayern und Oberbayern sollen demnächst folgen. Minister Aiwanger ist überzeugt, dass Entnahme die Akzeptanz für das Vorkommen des Otters und damit der Art selbst nutzen. Aiwanger: "Wir haben zum Beispiel auch beim Biber gesehen, dass die hitzige Diskussion um ein Management schnell heruntergekocht wurde, als die ersten Entnahmen möglich waren. Ich baue darauf, dass die Naturschutzverbände diesen ausgewogenen Weg mittragen und zum Wohle der Teichwirtschaft von langwierigen gerichtlichen Streitigkeiten absehen“.
Der in Bayern einst fast ausgerottete, streng geschützte Fischotter hat den Freistaat seit einigen Jahrzehnten von Osten her erfolgreich wieder besiedelt. Eine Studie, die beim Landesfischereitag 2024 vorgestellt wurde, kommt auf rund 1.500 Fischotter, die sich auf knapp 50 Prozent der Landesfläche verteilen. Die Zunahme der Fischotter drückt sich auch in den gemeldeten Schäden an Zuchtfischen aus. Diese belaufen sich nach letztem Stand (2022) auf über zwei Millionen Euro, wovon der Freistaat fast 1,7 Millionen ausgleichen konnte. Die Summen haben sich seit 2016 ungefähr verachtfacht.
Für fischereiwirtschaftlich genutzte Teichanlagen innerhalb der Gebietskulissen Oberfrankens und der Oberpfalz können ab sofort Anträge zur Otterentnahme bei den unteren Naturschutzbehörden gestellt werden. Das Jagdministerium hat die rechtlichen Grundlagen für das „Wie“ einer Fischotter-Entnahme so flexibel wie möglich gestaltet. Neben einer ganzjährigen Erlegung der Jungtiere mit der Schusswaffe auch unter Zuhilfenahme von Nachtsichttechnik, ist der Fang mit Lebendfallen möglich. Dem Muttertierschutz wird über einen verpflichtenden Fallenmelder und Einschränkungen beim Gewicht der erlegbaren Tiere Rechnung getragen.
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 65/25