MÜNCHEN Der Schutzstatus des Wolfes soll auf europäischer Ebene abgesenkt werden. Die EU-Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, der nun das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene im Europäischen Parlament und im Rat durchlaufen muss. Bayerns Jagdminister Aiwanger begrüßt diesen Schritt: „Eine gezielte Bejagung des Wolfes ist dringend nötig. Die Gesetzesinitiative der EU-Kommission ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Deshalb müssen die Bestände jagdlich vernünftig durch die EU-Staaten reguliert werden können. Jetzt ist entscheidend, dass das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene schnell durchlaufen wird und wir in Bayern die nötigen Vorbereitungen im bayerischen Jagdrecht treffen, um den Wolf ins Bayerische Jagdgesetz aufzunehmen. Dadurch kann die Bejagung ermöglicht werden. Ich habe dem Koalitionspartner hier bereits einen Vorschlag gemacht, den wir jetzt endlich angehen müssen.“
Der Initiative der EU-Kommission vorausgegangen war eine Änderung der Berner Konvention, die am 6. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Vorschlag der EU-Kommission folgt dem in der Berner Konvention bereits vollzogenen Schritt, dass die Schutzkategorie des Wolfs nun auch in der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie von „streng geschützt“ (Anhang IV) zu „geschützt“ (Anhang V) geändert werden soll. „Geschützte“ Tierarten nach Anhang V dürfen grundsätzlich jagdlich genutzt werden, soweit dies mit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar ist. Würde der Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen, können die nationalen Regelungen ein solches System zur jagdlichen Nutzung vorsehen – hier setzt der Vorschlag des Jagdministers an.
Aiwanger: „Mein Ressort hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Vorschlag zur Änderung des Bayerisches Jagdgesetzes erarbeitet. Ziel ist, dass Bayern ab Tag Eins der Absenkung ein echtes Bestandsmanagement für den Wolf etablieren kann. Nun setze ich auf den Koalitionspartner, dass der Vorschlag unterstützt und nicht weiter verzögert wird. Den betroffenen Weide- und Nutztierhaltern wäre es nicht vermittelbar, wenn im Freistaat erst nach der Absenkung des Schutzstatus mit der Umsetzung der rechtlichen Spielräume im bayrischen Jagdrecht begonnen würde.“ Aber auch vom Bund erwartet Aiwanger nun klare Signale: „Die neue Bundesregierung muss endlich den günstigen Erhaltungszustands des Wolfes für Deutschland feststellen. Zudem müssen überkommene Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz so angepasst werden, sodass einer vernünftigen Bejagung im Rahmen des Jagdrechts nichts mehr entgegensteht.“
Anders als in vielen anderen Rechtsbereichen steht dem Freistaat im Jagdrecht eine umfassende Gesetzgebungskompetenz zu, sodass umfängliche Regelungen zum Wolf eigenständig und unabhängig vom Bundesjagdgesetz geschaffen werden können.
Die Zahl der Wölfe in Europa hat sich innerhalb der vergangenen zehn Jahre fast verdoppelt und wird in Deutschland jährlich weiter bis zu 30 Prozent ansteigen. Im Monitoringjahr 2023/2024 gab es in Deutschland 209 Wolfsrudel, 46 Wolfspaare sowie 19 sesshafte Einzelwölfe, dabei wurden gesichert 1601 Wolfsindividuen identifiziert. Angesichts einer gewissen Dunkelziffer kann von deutlich mehr als 2000 Wölfen in Deutschland ausgegangen werden. In der Folge nahm auch die Zahl der Nutztierrisse in den vergangenen Jahren zu. Stark davon betroffen sind Weide- und Nutztierhalter und insbesondere auch Almwirte, deren Schafe oder Rinder sich häufig nicht vor Wolfsübergriffen schützen lassen.
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 81/25