MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Bedeutung des eigenen Bayerischen Ladenschlussgesetzes unterstrichen, das nach dem Beschluss des Ministerrats nun am Dienstag in erster Landtags-Lesung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird.
Aiwanger: "Mit dem Ladenschlussgesetz setzen wir einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrags um. Als Wirtschaftsminister habe ich die Neuregelung seit Jahren eingefordert, weil mir die Flexibilisierung im Handel und die Belebung der Innenstädte am Herzen liegt. Der gefundene Kompromiss ist ausgewogen, weil er erweiterte Öffnungen ermöglicht, ohne familiengeführte Einzelhändler zu überfordern. Die neuen digitalen Kleinstsupermärkte sind eine Chance für eine bessere Nahversorgung der Menschen im ländlichen Raum.“
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor:
• In jeder Kommune können bis zu acht verkaufsoffene Nächte pro Jahr organisiert werden. An diesen Abenden darf der Handel bis Mitternacht öffnen. Einen bestimmten Anlass braucht es für diese Einkaufsnächte nicht. Bisher war nur ein langer Einkaufsabend im Jahr möglich.
• Darüber hinaus dürfen Geschäfte zusätzlich individuell bis zu viermal im Jahr bis 24 Uhr öffnen.
• Digitalen Kleinstsupermärkten ohne Personal wird künftig eine durchgehende Öffnung auch an Sonn- und Feiertagen ermöglicht. Die Verkaufsfläche darf dabei maximal 150 Quadratmeter groß sein. Für das Warensortiment gibt es keine Beschränkung.
• Der Sonntagsschutz bleibt unangetastet.
Aiwanger: "Dank des Ladenschlussgesetzes hat jeder Händler zusammengenommen die Möglichkeit, zwölfmal im Jahr länger zu öffnen. Das verbessert die Umsatzchancen und trägt zur Belebung der Innenstädte bei. Ich appelliere an den stationären Handel, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich der Onlinekonkurrenz zu stellen, auch durch Ausbau der eigenen digitalen Möglichkeiten. Die Regelungen für digitale Kleinstsupermärkte sind vor allem auch zur Versorgung in ländlichen Räumen wichtig."
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Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 106/25