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Aiwanger: "Die Netzbetreiber brauchen schneller Gewissheit, welche Maßnahmen sie umsetzen dürfen, um lokale Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger drängt auf klare Regelungen für die Optimierung der Netzstabilität in Bayern und Deutschland. Aiwanger: "Vor allem in Zeiten, in denen sehr viel Photovoltaik ins Netz eingespeist und wenig verbraucht wird, kann es Probleme mit der Netzstabilität geben. Die Netzbetreiber sind dafür verantwortlich, das Stromnetz stabil zu halten. Dafür brauchen sie aber Regelungswerkzeuge. Hier muss dringend nachgebessert werden."

 

Schutz vor lokalen Überlastungen wird durch Systeme gewährleistet, die in der Lage sind, Anlagen zur Stromerzeugung gezielt anzusteuern und abzuregeln. In der Realität zeigt sich aber, dass nicht jede Anlage ansteuerbar ist, obwohl eine Verpflichtung dazu besteht. Dieses Problem betrifft vor allem Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.

 

Aiwanger: "Gemeinsam mit dem Bayernwerk haben wir bereits frühzeitig auf dieses Problem hingewiesen. Bereits im  Herbst 2024 haben wir zahlreiche Anlagenbetreiber per Schreiben aufgefordert, ihre Anlagen zu prüfen, Abschaltungsmechanismen in Stand zu setzen und erreichbar zu sein. Die Zuständigkeiten für die notwendigen Gesetze für eine bessere Handhabe liegen jedoch auf Bundesebene."

 

Hintergrund:

 

Um die Steuerbarkeit der Anlagen zu verbessern, hatte die bisherige Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet - das sogenannte PV-Spitzen-Gesetz. Es erlaubt den Netzbetreibern, Anlagen vom Netz zu nehmen, wenn diese über einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr vom Netzbetreiber sechs Monate lang nicht angesteuert werden konnten. Für Aiwanger ist dieser Beobachtungszeitraum viel zu lang: "Damit Netzbetreiber lokale Netzüberlastungen frühzeitig vermeiden können, muss die neue Bundesregierung das Gesetz anpassen. Wenn Anlagen, die für die Netzstabilität wichtig sind, heute nicht gesteuert werden können, dürfen wir nicht ohnmächtig zuschauen. Der Bund muss dafür sorgen, dass die Anlagen sofort von außen abgeschaltet werden dürfen, wenn dies lokal nötig sein sollte."

 

Aiwanger fordert die Bundesnetzagentur zudem auf, die Auslegung der aktuellen Regelungen zu konkretisieren. "Die Netzbetreiber brauchen schneller Gewissheit, welche Maßnahmen sie umsetzen dürfen, um lokale Überlastungen im Netz zu vermeiden", betont der Minister.

 

Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Stabilität des Netzes zu gewährleisten. Dazu können die Netzbetreiber Erzeugungsanlagen gezielt abregeln (Redispatch). Sofern das nicht möglich oder ausreichend ist, müssen die Netzbetreiber im Ernstfall Anschlussnehmer für eine gewisse Zeit vom Netz trennen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten "Brownout", eine kontrollierte und gezielte Abschaltung von Netzbereichen. Lokale Überlastungen sind vor allem dort möglich, wo sehr viel Strom ins Netz eingespeist und gleichzeitig wenig Strom verbraucht wird. Aiwanger appelliert an die neue Bundesregierung: "Der Ausbau der Erneuerbaren muss jetzt strategisch besser begleitet und netzdienlich umgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur muss mit den Netzbetreibern konsequent Strukturen schaffen, die diese Brownout-Gefahr reduzieren. Sie müssen dafür sorgen, dass die Technik auf dem neusten Stand ist. Der Bund muss als Gesetzgeber sicherstellen, dass möglichst alle, auch kleine Anlagen, steuerbar sind."

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Aneta Ufert

Stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 108/25
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München