MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert neben einer Verschiebung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie und des EU-Lieferkettengesetzes auch weitreichende Entlastungen der Unternehmen durch die EU. Der Europäische Parlament entscheidet am 3. April über die Verschiebungen um ein Jahr auf 2028. Zudem hat die EU-Kommission auch inhaltliche Änderungen in Aussicht gestellt.
Aiwanger: „Die Verschiebungen wären wichtig für die Wirtschaft und gute erste Schritte in die richtige Richtung. Zeitnahe neue Belastungen der Unternehmen durch Berichtspflichten der EU wären zur Unzeit gekommen. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, dass auf europäischer Ebene ein Umdenken stattfindet und die EU hier endlich ein Problem angeht, das sie selber verursacht hat. Doch das reicht noch nicht.“
Minister Aiwanger fordert zusätzlich auch weitgehende Rücknahmen von Berichtspflichten, um Unternehmen zu entlasten: „Das generelle Problem ist, dass die EU immer noch weitere Belastungen auf den Weg bringt, statt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft konsequent zu stärken. Die nachhaltigste und ehrlichste Entlastung für unsere Unternehmen wäre aber eine komplette Rücknahme dieser unnötigen Berichtspflichten und ein Verzicht auf diese zusätzliche Bürokratie“, erklärt der Staatsminister.
Hintergrund:
Ziel des EU-Lieferkettengesetzes (DSDDD) ist es, Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Information über die Einhaltung umwelt- und sozialpolitischer EU-Ziele . Das reicht von Fragen zur Luft- und Wasserverschmutzung oder zum CO2-Ausstoß über die Rechte indigener Völker und sozialer Inklusion bis hin zum Schutz von Whistleblowern.
Unternehmen sehen darin aber übertriebene Vorgaben, die große bürokratische Bürden auferlegen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas mindern.
Ansprechpartner:
Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 110/25