Aiwanger: "Das Solarpaket I ist nur der erste Schritt. Wer die Energiewende ernst nimmt, muss auch die Bedingungen für Biomasse verbessern."

MÜNCHEN Der Bund hat den Entwurf des Solarpakets I überarbeitet. Es soll nun zeitnah im Bundestag beschlossen werden. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger bewertet die Nachbesserungen beim Solarpaket I grundsätzlich positiv: „Im Bereich der Solar- und Windenergie sowie auch bei Biomasseanlagen werden erste Verbesserungen umgesetzt. Das Solarpaket darf aber nur der erste Schritt sein. An vielen Stellen besteht jedoch noch großer Nachbesserungsbedarf. Die Bundesregierung muss ihre ideologische Biomasse-Feindlichkeit aufgeben und die Potenziale von Biomasse wie Biogas und Holz ausschöpfen statt ausbremsen. Denn wer die Energiewende ernst nimmt, muss auch die Bedingungen für Biomasse verbessern.“


Laut Entwurf des Gesetzes soll rund ein Drittel, der nicht in Anspruch genommenen Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen zukünftig in die Biomasse-Ausschreibungen übertragen werden. Die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit, die Gebotshöchstwerte um 15 Prozent, anstatt 10 Prozent anzuheben. Bestehende Gülle-Kleinanlagen dürfen zukünftig ihre Leistung auf 150 Kilowatt erhöhen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.


„Das Ausschreibungsvolumen ist immer noch zu gering, um den Ausbaupfad für Biomasse aus dem EEG zu erfüllen und die Anlagen am Netz zu halten. Darüber hinaus erhalten Betreiber von Biogasanlagen weiterhin einen zu geringen Flexibilitätszuschlag“, kritisiert Aiwanger. Der Flexibilitätszuschlag soll für Anlagenbetreiber einen Anreiz schaffen, die Stromerzeugung am Bedarf auszurichten. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Fortführung der Ausschreibung für ineffiziente Biomethan-Kraftwerke, die weiter nur 10 Prozent der Jahresstunden laufen sollen.

 

„Hier hat der Bund noch einiges zu tun, um einen schnellen Weg für erneuerbare Energien zu bereiten. Gibt es zu wenig Zuschläge, droht ein flächiges Abschalten von Anlagen mit unabsehbaren Folgen vor allem für die zu versorgenden Nahwärmenetze. Wir können und dürfen uns dieses Risiko nicht leisten“, mahnt Aiwanger. Mit der Bundesratsinitiative „Bioenergie stärken und für den Klimaschutz nutzen“ hat der Minister dem Bundesrat und der Bundesregierung viele Veränderungen vorgeschlagen, um die Anlagen auch in Zukunft zu erhalten und sinnvoll zu nutzen.

 

Bei der Solarenergie sind insbesondere das auf mehrfache Forderung Bayerns hin neu geschaffene, eigene Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen, die Aufnahme der vertikalen Agri-Photovoltaik mit großem Potential im Grünland sowie auch die Anhebung der maximalen Gebotsgröße von 20 auf 50 Megawatt in den Ausschreibungen positiv hervorzuheben. Die konkreten Auswirkungen einiger Änderungen wie beispielsweise der neuen Naturschutzkriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bleiben jedoch abzuwarten. Die Absenkung der Ausschreibungsgrenze für Photovoltaik-Dachanlagen sowie die fehlenden Resilienz-Boni sieht Aiwanger sehr kritisch: „Es wäre sinnvoll gewesen, die Länder intensiver bei den Verhandlungen zum Solarpaket I einzubeziehen. So muss der Bund mit dem Solarpaket II an einigen Stellen nochmals nachbessern.“  

 

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Stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 137/24
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