MÜNCHEN In den kommenden Tagen erhalten die bayerischen Nachsuchengespanne ihre behördlichen Anerkennungen. Die Nachsuchenführer mit ihren speziell ausgebildeten Jagdhunden können künftig von der Jägerschaft für die Nachsuche angefordert werden. Um keine Zeit bei einer Nachsuche zu verlieren und das Wild so schnell wie möglich zu erlösen, dürfen die erfahrenen und eingespielten Teams Reviergrenzen auch ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten. Bayerns Jagdminister Aiwanger lobt das ehrenamtliche Engagement der Nachsuchengespanne: „Ich freue mich sehr, dass sich gut 160 Nachsuchenführer über ganz Bayern in den Dienst der Jägerschaft und des Tierschutzes stellen. Mit der behördlichen Anerkennung besteht für diese Profis nun Rechtssicherheit bei der revierübergreifenden Nachsuche.“
Die Anerkennungen werden von den bayerischen Regierungen verschickt. Zum 30. Dezember 2023 hatte das in Bayern für die Jagd zuständige Wirtschaftsministerium eine Verordnung in Kraft gesetzt, mit der die rechtlichen Voraussetzungen für anerkannte Nachsuchengespanne geschaffen wurden. Bis dahin war es nur möglich, eine Nachsuche über eine Jagdreviergrenze hinweg fortzusetzen, wenn eine Vereinbarung mit dem Jagdnachbarn bestand. Der Minister appelliert an die Jägerschaft, weiterhin freiwillige Nachsuchenvereinbarungen zwischen den Reviernachbarn zu schließen.
Denn auch wenn ein anerkanntes Nachsuchengespann einmal nicht verfügbar sein sollte, ist für eine zeit- und fachgerechte Nachsuche mit einem brauchbaren Jagdhund zu sorgen. Um zu gewährleisten, dass die Jägerschaft die Nachsuchenspezialisten unkompliziert beauftragen kann, stellt das Ministerium auf einer eigens dafür eingerichteten Website zentral die Kontaktdaten aller anerkannten Nachsuchengespanne für ganz Bayern zur Verfügung. Die Kontaktdaten werden in den nächsten Tagen abrufbar sein.
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 148/24