MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist mit seiner Forderung, die Tierschutz-Schlachtverordnung zu ändern, im Bundeslandwirtschaftsministerium auf offene Ohren gestoßen. Aiwanger fordert, dass die Pflicht zur Tränkung von Geflügel erst nach Ablauf einer Transport- und Wartezeit von insgesamt zwölf Stunden greift. Aiwanger: „Es erschließt sich mir nicht, warum es für den Tierschutz einen Unterschied machen soll, ob ein Tiertransporter fährt oder steht. Um zu verhindern, dass Geflügel an weiter entfernte Schlachthöfe gefahren wird, um die vorgeschriebene Tränkung nach zwei Stunden Wartezeit zu vermeiden, muss der gesamte Transport in den Blick genommen werden.“
Bislang sieht die Tierschutz-Schlachtverordnung vor, dass Tiere, die nicht innerhalb von zwei Stunden nach der Anlieferung geschlachtet werden, getränkt werden müssen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der vorherigen Transportzeit. Gemäß geltender europäischer Tierschutz-Transportverordnung hingegen gilt für den Transport von Geflügel eine maximal zulässige Transportzeit von zwölf Stunden - ohne Berücksichtigung der Verlade- und Entladezeiten und ohne Wasserversorgung. „Hier muss Berlin dringend nachbessern, wenn wir regionale Schlachtungsstrukturen erhalten wollen", so Aiwanger.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat nun zugesagt, dass für die ohnehin erforderliche Überarbeitung der Tierschutz-Schlachtverordnung das Thema Wasser- und Futterentzug bei Geflügel vorgemerkt sei. So gebe es bereits Überlegungen, die Dauer des Futter- und Wasserentzugs bei Geflügel zukünftig so zu begrenzen, dass sie übergreifend für Haltung, Transport und Schlachtung gelten.
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Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 165/24