Aiwanger: "Wir unterstützen Bayerns Kommunen bei der Wärmeplanung. Der Bund muss nun bei den Förderprogrammen rasch Klarheit schaffen"

MÜNCHEN  Auf Initiative von Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat ein Runder Tisch zur kommunalen Wärmeplanung stattgefunden. Im Fokus stand die Frage, wie das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in den Bayerischen Kommunen und Städten umgesetzt werden soll. Dazu der Wirtschaftsminister: „Viele bayerische Kommunen sind bereits ohne bundespolitischen Zwang in die Wärmeplanung gestartet. Als Staatsregierung begleiten wir unsere Städte und Gemeinden eng bei der Umsetzung der bundespolitischen Vorgaben. Wir wollen weg von den fossilen Brennstoffen und setzen stattdessen auf heimische Energieträger. Das wird nur mit Technologieoffenheit funktionieren: Geothermie, Biogas, Sonne-, Wind- und Wasserkraft, Holz und auch Wasserstoff werden zur Anwendung kommen müssen. In dieser Frage sind sich alle Beteiligten einig."

 

In der Planung werde es keine Zwänge oder planwirtschaftliche Vorgaben geben, versichert der Minister. "Wir müssen die Bürger mitnehmen und gut beraten. Die Wärmewende wird in der Praxis das Ergebnis vieler individueller Lösungen sein. Im Gegensatz zur Bundesregierung wollen wir in Bayern niemandem pauschale Lösungen aufdrängen, die oftmals weder praktikabel noch bezahlbar sind. Stattdessen sehe ich die große Chance einer breit aufgestellten kommunalen Wertschöpfung, an der sich je nach Kommune verschiedene Akteure wie Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften, Landwirte oder Privatunternehmen beteiligen können."

 

Von der Bundesregierung fordert Aiwanger ausreichend Fördermöglichkeiten. "Die Planung ist ein immenser Kostenfaktor für die Kommunen. Als Freistaat werden wir unseren Beitrag leisten. Der Bund muss jetzt rasch Klarheit schaffen, wie es mit den Förderprogrammen weitergeht."

 

Am Runden Tisch haben rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und aus der Energiewirtschaft teilgenommen. Hintergrund zur kommunalen Wärmeplanung: Seit Anfang des Jahres besteht die Verpflichtung, in den nächsten Jahren eine flächendeckende Wärmeplanung in den Kommunen zu erstellen. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028, für größere Städte gilt als Frist bereits der 30. Juni 2026. Die Wärmeplanung soll den Weg zu einer effizienten und klimafreundlichen Wärmeversorgung vor Ort ermitteln. Die Aufgabe der Wärmeplanung soll an die Kommunen übertragen werden.  Zu diesem Zweck verhandelt die Staatsregierung mit dem Städte- und Gemeindetag über den finanziellen Ausgleich im Rahmen des so genannten Konnexitätsverfahrens.

 

Ansprechpartner: Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 173/24
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