Aiwanger: "Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen bitte jetzt zeitnah einreichen"

MÜNCHEN   Unternehmen können dank Fristverlängerung noch bis zum 30. September die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen einreichen. Mit Stand 1. Mai 2024 sind erst rund 60 Prozent eingereicht worden. Nach der Fristverlängerung auf 30. September ist die Zahl der Einreichungen im April deutlich auf rund 3.000 Anträge zurückgegangen. Im März waren es noch 18.000 pro Monat. Unternehmen, die eine der Wirtschaftshilfen erhalten haben, aber keine Schlussabrechnung vorlegen, müssen den erhaltenen Betrag leider vollständig zurückbezahlen.  

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger appelliert deshalb an die Unternehmer: „Ich bitte die Betriebe, die Fristverlängerung jetzt zu nutzen, um eine Schlussabrechnung einzureichen. Es wäre fatal, wenn Betriebe Wirtschaftshilfen zurückzahlen müssten, weil sie die formalen Kriterien nicht erfüllen, an die wir leider gebunden sind. Nutzen Sie die Fristverlängerung und reichen Sie in den kommenden Wochen frühzeitig die Schlussabrechnung ein. Wer die Abrechnung auf die lange Bank schiebt, riskiert die Frist vom 30. September zu verpassen und Geld zu verlieren.“

 

Staatsminister Aiwanger hat sich frühzeitig und mit Erfolg für die Forderung der Wirtschafts- und Steuerprüfer eingesetzt, die Frist zu verlängern. Bund und Länder verständigten sich am 14. März 2024 auf eine letztmalige Verlängerung auf den 30. September 2024. Zudem konnte die Abwicklung vereinfacht werden. Beispielsweise werden im beschleunigten Verfahren Fälle mit geringeren Antragssummen ohne Rückfragen verbeschieden.  

 

Aiwanger dankte den bayerischen Steuerberaterkammern für die wertvollen Beiträge und die Kooperation mit der IHK München, der zentralen Bewilligungsstelle der Corona-Wirtschaftshilfen in Bayern. Die IHK informiert regelmäßig über die Schlussabrechnung und den Prüfprozess.  

 

Hintergrund: In Bayern wurden mehr als 11 Milliarden Euro Corona-Wirtschaftshilfen an über 440.000 Antragsteller ausgezahlt (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen). Die Bundesregierung hat die Mittel zur Verfügung gestellt und die Länder übernehmen die Abwicklung und tragen die Kosten. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragsteller zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Von Beginn an war ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen, der auch allen Antragstellern kommuniziert wurde. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den aufgrund von Prognosewerten ursprünglich beantragen Zuschüssen und den aufgrund der tatsächlich eingetretenen Entwicklungen abschließend berechneten und berechtigten Hilfen vorzunehmen. Das kann je nach Programm zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

 

Ansprechpartner: Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 190/24
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