Aiwanger: "Überbrückungshilfe-Antragsfrist muss verlängert werden"

MÜNCHEN  Die Umsetzung der Corona-Überbrückungshilfe der Bundesregierung ist in Bayern erfolgreich angelaufen. Bislang haben mehr als 1100 Unternehmen aus dem Freistaat ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt mehr als 36 Millionen Euro beantragt. Die Bearbeitung in Bayern erfolgt durch die IHK für München und Oberbayern. 

 

Die Überbrückungshilfe kann nach ursprünglicher Planung noch bis Ende August geltend gemacht werden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert jedoch eine Verlängerung: "Das von der Bundesregierung aufgesetzte Verfahren ist deutlich verzögert gestartet. Die Antragsfrist muss daher über Ende August hinaus verlängert werden, um Engpässe bei der Antragsbearbeitung und Auszahlung zu vermeiden."

 

Die Überbrückungshilfe des Bundes soll die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und ein Volumen von 24,6 Milliarden Euro. Die Anträge dürfen ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gestellt werden.

 

Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise in den Monaten April bis Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben. 

 

Alle Programm-Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums:

https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/

 

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 196/20
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