MÜNCHEN Kleine Unternehmen verfügen meist nicht über die Ressourcen für eigene Forschung und Entwicklung (F&E). Daher unterstützt der Freistaat Bayern mit dem Programm "Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe" die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren sowie technischer Dienstleistungen mit Hilfe von externen Forschungs- und Entwicklungspartnern. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Mit der Erfahrung aus zehnjähriger Förderpraxis haben wir die Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe grundlegend optimiert. Die Zusammenlegung der verschiedenen Programmvarianten mit der Schließung von Lücken gestattet es den Betrieben, ihre geförderten F&E-Projekte praxisnäher zu gestalten. Die Einführung eines Förderbonus von zehn Prozentpunkten für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern soll vor allem weitere Handwerksbetriebe in die Lage versetzen, eigene Entwicklungen zu betreiben.“ Die überarbeiteten Richtlinien treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Der Innovationsgutschein ist eines der erfolgreichsten Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene. Seit dem Start des Programms im Jahr 2009 konnte das Bayerische Wirtschaftsministerium mehr als 3 600 Entwicklungsvorhaben mit einem Fördervolumen von zusammen über 30 Millionen Euro unterstützen. Künftig werde die Antragstellung noch praxisgerechter, so Aiwanger.
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Pressemitteilung-Nr. 203/18