Aiwanger: "Der Aus- und Neubau der Bahnstrecke Ulm-Augsburg stärkt den Standort Bayern"

AUGSBURG/MÜNCHEN Die Bahnstrecke zwischen Ulm und Augsburg soll ausgebaut und durch neue Teilabschnitte ergänzt werden. Die Regierung von Schwaben hat das Raumordnungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung vorgelegt.

 

Die DB InfraGo AG brachte als Vorhabenträgerin sieben Trassenvarianten in das Verfahren ein. Zwei Varianten (Blau-Grün und Orange Tunnel Mindeltal) erwiesen sich als nicht raumverträglich. Fünf Varianten wurden von der Regierung von Schwaben unter Beachtung umfangreicher Maßgaben als raumverträglich bewertet: Violett (Durchfahrung Burlafingen und Umfahrung Burlafingen), Orange (enge Bündelung A 8, Tiefbahnhof Zusamtal) sowie Türkis. Die Maßgaben betreffen Bereiche wie Land- und Forstwirtschaft, Natur und Landschaft sowie Wasserwirtschaft.

 

Im nächsten Schritt entscheidet die DB Infra Go AG, welche Varianten weiterverfolgt werden sollen. Die rechtsverbindliche Genehmigung des Neu- und Ausbaus erfolgt anschließend durch ein Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamts.

 

Bayerns Wirtschafts- und Landesentwicklungsminister Hubert Aiwanger lässt keinen Zweifel: „Der Aus- und Neubau der Strecke Ulm-Augsburg stärkt den Standort Bayern. Von den schnelleren Bahnverbindungen und einer erhöhten Kapazität auf der Schiene profitieren Bürger genauso wie Unternehmen. Umso wichtiger ist der erfolgreiche Abschluss des Raumordnungsverfahrens. Ich danke der Regierung von Schwaben für ihre schnelle und präzise Arbeit. Jetzt sind Bahn und Bund am Zug.“

 

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter sagt: „Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist eine gute Nachricht für den Bahnausbau zwischen Ulm und Augsburg. Damit ist nun die Grundlage für die Auswahl der Vorzugstrasse geschaffen und wir kommen dem Ziel näher, eines der größten Nadelöhre im bayerischen Bahnnetz zu beseitigen.“

 

„Mit dem Neubau wird der Weg mit der Bahn von Stuttgart über Ulm und Augsburg nach München eine echte Alternative zum Fernverkehr auf der A8 sein und viele Orte in Schwaben anbinden. Im Raumordnungsverfahren haben wir uns intensiv mit den Belangen der Bürger, der Kommunen und der Verbände befasst und sind zu einem guten Ergebnis gekommen. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahren durch die Regierung von Schwaben ist nun der Bund an der Reihe, vor allem die DB InfraGO AG, die die Detailplanung für das Projekt voranzutreiben hat“, blickt Schwabens Regierungspräsidentin Barbara Schretter in die Zukunft.

 

Gerd Matschke, Leiter Infrastrukturprojekte Süd der DB InfraGo AG, betont: „Mit dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: fünf von sieben Trassen sind möglich! Dies bescheinigt, dass unser Projektteam zusammen mit allen Planern eine gute Arbeit geleistet haben. Und es bescheinigt meines Erachtens auch, dass der Dialog mit der Region für alle Seiten erfolgreich und gewinnbringend ist. Denn in diesen Trassen sind viele Ideen aus der Region enthalten. Wir können nun das Trassenauswahlverfahren nach den zuvor abgestimmten, objektiven Kriterien zum Abschluss bringen.“

 

Zum Projekt

 

Die Bahnstrecke Ulm-Augsburg ist Teil der europäischen Ost-West Eisenbahn-Hauptverkehrsachse von Paris nach Budapest und letzter noch nicht als Schnellfahrstrecke ausgebauter Abschnitt zwischen Stuttgart und München. Das Projekt zielt auf eine Verkürzung der Reisezeit von Ulm nach Augsburg auf 26 Minuten, mit Fernverkehrshalt in Günzburg auf maximal 40 Minuten. Auf der neuen Strecke sollen sowohl Fernverkehrs- als auch Güterzüge fahren. Von den freiwerdenden Kapazitäten auf der Bestandsstrecke soll darüber hinaus der Nahverkehr profitieren. Die Entscheidung, welche der raumverträglichen Varianten weiterverfolgt werden soll, wird die Vorhabenträgerin DB InfraGo AG treffen. Eine rechtsverbindliche Genehmigung des Vorhabens bleibt einem Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamts vorbehalten.

 

Zum Raumordnungsverfahren

 

Das Bayerische Wirtschaftsministerium ist als oberste Landesplanungsbehörde für das Landesplanungsgesetz (BayLplG) und das Landesentwicklungsprogramm (LEP) zuständig. Diese bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Regionalplan die Beurteilungsgrundlage für das Raumordnungsverfahren an den Regierungen.

 

Für die Neu- und Ausbaustrecke Ulm-Augsburg hat die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde auf Basis der Verfahrensunterlagen der DB InfraGo AG am 7. September 2023 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden sieben Trassenvarianten auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung überprüft.

 

Die Regierung stellt dabei fest, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung relevanten überörtlichen Belange, wie beispielsweise Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Rohstoff- und Energieversorgung, Siedlung sowie Wirtschaft, auswirkt.

 

Für das Ausbau- und Neubauvorhaben Ulm-Augsburg wurden rund 75 Stellungnahmen von Kommunen, Behörden, Verbänden, Fachstellen und Organisationen sowie rund 80 Stellungnahmen mit ca. 1.300 Unterschriften aus der Öffentlichkeit vor allem aus dem Planungsraum ausgewertet. Auf Antrag mehrerer Beteiligter hatte die Regierung von Schwaben die Beteiligungsfrist bis Ende 2023 verlängert. Die eingegangenen Stellungnahmen hatten schwerpunktmäßig Belange des Immissionsschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, von Natur und Landschaft, des Verkehrs, der Wasserwirtschaft und der Siedlungsstruktur zum Gegenstand.

 

In der Gesamtabwägung hätten alle eingebrachten Varianten positive Auswirkungen auf den Verkehr, insbesondere auf die Schieneninfrastruktur, auf die Wirtschaftsstruktur sowie auf die Raumstruktur. Negativ betroffen wären in allen Varianten in unterschiedlichem Maße vor allem Belange der Wasserwirtschaft, von Natur und Landschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Immissionsschutzes und der Siedlungsstruktur.

 

Bei den fünf raumverträglichen Varianten überwiegen jeweils die positiven Aspekte insbesondere auf die Schieneninfrastruktur und Wirtschaftsstruktur. Von der Regierung von Schwaben aufgestellte Maßgaben betreffen unter anderem die Prüfung von Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Trassenverläufe sowie die Prüfung weiterer Tunnelführungen, eine möglichst geländeangepasste und flächensparende Trassierung, Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr sowie eine Minimierung der Lärmbelastung.

 

Bei den Varianten Blau-Grün sowie Orange Tunnel Mindeltal können dagegen erhebliche wasserwirtschaftliche Beeinträchtigungen nicht durch Maßgaben kompensiert werden. Die Varianten können nicht mit den Erfordernissen des Hochwasser- und Grundwasserschutzes in Einklang gebracht werden und haben sich insoweit als nicht raumverträglich herausgestellt.

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Aneta Ufert

Stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 204/24
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