Aiwanger: "Unsere Flutschaden-Soforthilfe für die bayerische Wirtschaft ist ein passgenaues Unterstützungspaket. Bis zu 200.000 Euro sorgen dafür, dass Betroffenen geholfen wird."

 

MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat über Soforthilfen für von der aktuellen Flut betroffene bayerische Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft informiert. Dies sei ein "passgenaues Unterstützungspaket" für die bayerische Wirtschaft. Aiwanger: "Wir helfen der bayerischen Wirtschaft mit den Soforthilfen, damit Betroffene nach der Naturkatastrophe nicht im Stich gelassen werden.“

 

Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur bis zu 500 Mitarbeitern wird laut Aiwanger eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.

 

Auch Gewerbetriebe, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, werden unterstützt. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).

 

Aiwanger: "Mit dieser Notlagen-Hilfe stellen wir sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wird. Wir setzen die Rahmenbedingungen, damit Bayerns Wirtschaft sich weiter entwickeln kann. Wir stehen an der Seite der betroffenen Betriebe, damit diese die Produktion wieder aufnehmen können. Ich danke auch allen Unternehmern, die in der aktuellen Extremsituation ihre Betriebe am Laufen halten und auch denen, die Verständnis dafür haben, wenn Mitarbeiter wegen Einsätzen bei Feuerwehr, THW und anderen Organisationen vom Arbeitsplatz freigestellt werden.“

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 213/24

 

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