MÜNCHEN München wird ab September 2024 ein wichtiges Zentrum für das Büchsenmacherhandwerk in Deutschland. Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger hat sich für den Aufbau eines neuen beruflichen Bildungszentrums für das traditionsreiche Handwerk eingesetzt. Aiwanger: "Mit dem neuen Bildungszentrum für Büchsenmacher in München setzen wir Maßstäbe in Sachen Innovation und Qualität. Genau das erwarten auch unsere Jäger und Sportschützen bei Beratung, Kauf, Montage und Reparatur der Jagd- oder Sportwaffe. Präzision und Zuverlässigkeit sind Trumpf. Ich bin überzeugt, dass mit dem Bildungszentrum auch wieder mehr Betriebe in die Berufsausbildung einsteigen. So machen wir das Handwerk fit für die Zukunft." Das Zentrum wird modernste Ausstattung und Technologien bieten, um den Nachwuchs optimal auf die Praxis vorzubereiten.
Die Büchsenmacherinnung Süddeutschland, die Elektroinnung München und die Handwerkskammer für München und Oberbayern haben die neue Bildungseinrichtung am Messegelände München gemeinsam vorbereitet. Junge Menschen können sich dort ab dem Ausbildungsjahr 2024/2025 umfassend über die Funktionsweise und Handhabung von Waffen sowie Schießpraxis informieren. Ergänzend zur betrieblichen Ausbildung bieten die Lehrwerkstätten eine praxisorientierte Ausbildung mit modernen Werkzeugen und Arbeitstechniken.
Mit Blick auf die Meisterfortbildung erinnert Wirtschaftsminister Aiwanger an den erhöhten Meisterbonus, der vollständig durch den Freistaat finanziert wird. Ab 2025 wird ein Meisterkurs angeboten, der junge Teilnehmer auf die Zukunft des Berufsstandes vorbereitet. "Das Büchsenmacherhandwerk verbindet Tradition mit Hightech. Jäger und Sportschützen profitieren von individuell angepassten Waffen und zuverlässigem Service“, so Aiwanger. Das Bayerische Wirtschaftsministerium investiert daher langfristig in die Ausstattung und Ausbildungsmaßnahmen des neuen Bildungszentrums, um eine hochwertige und bezahlbare Ausbildung sicherzustellen.
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 228/24