Aiwanger: "Wir unterstützen den Zusammenschluss von Kommunen für die Wärmeplanung aktiv und übernehmen bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Vorabanalyse"

MÜNCHEN  Die kommunale Wärmeplanung soll den Weg zu einer Dekarbonisierung des Wärmesektors aufzeigen und dabei die beste Art der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern ermitteln. Durch die landesrechtliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes sollen Städte und Gemeinden verpflichtet werden die Wärmeplanung umzusetzen. Diese Zusatzaufgabe will Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger für die Kommunen so unkompliziert wie möglich gestalten.

 

Aiwanger: "Wir werden in Bayern gezielt Spielräume zur Vereinfachung des Verfahrens ausschöpfen und Synergieeffekte nutzen. Eines der Instrumente ist die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Erstellung gemeindeübergreifender Wärmepläne. Damit können Wärmepotenziale auch über Gemeindegrenzen hinweg genutzt werden. Heimische Energiepotenziale, wie beispielsweise die Tiefengeothermie, lassen sich so überhaupt erst wirtschaftlich erschließen oder effizient nutzen. Gleichzeitig wird die Planungsaufgabe auf mehrere Schultern verteilt, was vor allem für die vielen kleineren Gemeinden eine Erleichterung schafft."

 

Die Bildung von Zusammenschlüssen einzelner Gemeinden zu sogenannten Planungskonvois ist eine sinnvolle vorbereitende Maßnahme für die kommende Wärmeplanung. Vor Ort ist es aber oft schwierig die nötigen energiefachlichen Informationen mit Bezügen über die Gemeindegrenze zu erhalten. Andererseits stellt genau dies eine entscheidende Grundlage für die Bildung von Planungskonvois dar. Um das Informationsdefizit zu beheben, bietet das Bayerische Wirtschaftsministerium nun eine konkrete Unterstützungsleistung an. "Für die Planung eines geeigneten Konvois gibt es keine pauschale Lösung. Wir fördern daher entsprechende Kurz-Gutachten mit bis zu 80 Prozent der Kosten. So erhalten die Kommunen eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage, ob und in welcher Kulisse ein Zusammenschluss empfehlenswert ist", erklärt der Minister.

 

Die Erstellung der Vorabanalysen zur Konvoibildung (sog. Kurz-Energienutzungspläne) wird für eine maximal dreimonatige Projektdauer gefördert. Der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der landesrechtlichen Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung kann hiermit im Sinne einer Vorbereitung sinnvoll genutzt werden. Aktuelle Informationen zum neuen Förderansatz sind auf der Unterstützungsplattform ENPOnline verfügbar. Dort finden sich auch ausformulierte Leistungsbeschreibungen, um die Gemeinden bestmöglich bei der Vergabe der neuen Leistung zu unterstützen.

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Aneta Ufert

Stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 243/24
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