MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt das neue bayerische Ladenschlussgesetz. Aiwanger: "Das neue Ladenschlussgesetz bringt wichtige Impulse für den Einzelhandel und die Innenstädte in Bayern. Es ist ein gutes Signal, dass unsere Koalition die Einigung noch vor Sommerpause erreicht hat. Erweiterte Öffnungszeiten sind zwar kein Allheilmittel und können eine schlechte Konjunkturlage nicht drehen, aber sie setzen ein positives Zeichen für den Handel."
Der Staatsminister hob vor allem die Ermöglichung von acht langen Einkaufsnächten jährlich sowie die Öffnung der digitalen Kleinstsupermärkte auch an Sonn- und Feiertagen hervor. "Damit haben wir die Koalitionsvereinbarungen umgesetzt, die mir als Wirtschaftsminister sehr wichtig war. Die langen Einkaufsnächte dienen vor allem der Belebung der Innenorte. Digitale Kleinstsupermärkte ermöglichen dagegen vor allem die Verbesserung der Nahversorgung der Menschen im ländlichen Raum in Zeiten des Arbeitskräftemangels. Mehr Freiheit für die Kommunen, ihren Handel zu fördern, mehr Freiheit für den Handel selbst und Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten sind die Kernelemente", erklärte Aiwanger.
Der Ministerrat hatte zuvor erstmals ein eigenes Ladenschlussgesetz für Bayern auf den Weg gebracht. Folgende Eckpunkte werden gesetzlich verankert:
- Städte und Gemeinden bekommen erstmals die Möglichkeit, pro Jahr bis zu acht längere anlasslose Einkaufsnächte von Montag bis Samstag bis 24 Uhr abzuhalten. Bislang war es maximal einmal jährlich im Kerngebiet einer Gemeinde aufgrund einer Trägerveranstaltung möglich. Es bedarf künftig keiner Genehmigung durch die Bezirksregierungen mehr.
- Durchgehender Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte: Diese wurden bislang als reine Warenautomaten angesehen, fielen folglich nicht unter das Ladenschlussgesetz des Bundes und durften an Werktagen 24 Stunden öffnen, an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt. Nach aktueller Rechtsprechung werden digitale Kleinstsupermärkte als Verkaufsstellen gewertet und unterliegen damit dem Ladenschlussgesetz des Bundes. Damit ein durchgehender Betrieb auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen möglich ist, bedarf es im Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) einer Ausnahme. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese nun generell öffnen. Den zeitlichen Rahmen zwischen acht und 24 Stunden gibt die jeweilige Gemeinde vor. Eine Beschränkung des Sortiments digitaler Kleinstsupermärkte ist gegenüber dem üblichen Warenangebot von Supermärkten nicht vorgesehen. Die maximal zulässige Verkaufsflächengröße beträgt 150 Quadratmeter. ·
- Der Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusorten an bis zu 40 Tagen im Jahr bleibt erhalten, sofern er auf ein bezirksbezogenes Warensortiment sowie touristisch relevante Warengruppen und Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind, beschränkt ist. In diese Kategorie fallen derzeit etwa 500 der 2.056 bayerischen Gemeinden. Durch konkretisierte Kriterien sollten künftig im Wesentlichen die bisherigen Ausflugs- und Wallfahrtsorte ihren Status beibehalten können. Das Verfahren zur Bestimmung der Ausflugs- und Wallfahrtsorte wird jedoch flexibilisiert.
- Verkauf an Verkehrsanlagen: Hinsichtlich der Öffnungszeiten werden Verkaufsstellen an Fernbusterminals den internationalen Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt. Sie sind bislang nicht gesondert im Gesetz erfasst.
- Die allgemeinen werktäglichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werden beibehalten.
- Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist verfassungsrechtlich geschützt und wird nicht angetastet. Weiterhin erlaubt sind bis zu vier anlassbezogene verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr, welche durch die Gemeinden selbst festgesetzt werden.
Aiwanger: "Es ist sehr gut, dass wir uns auch auf flexiblere und leichtere Ausnahmeregelungen für Großereignisse verschiedenster Art einigen konnten. Bei über die bayerischen Grenzen hinaus populären Veranstaltungen wie der Landshuter Hochzeit, den Oberammergauer Passionsspielen oder auch sportlichen Großereignissen kann sich damit Bayern gerade gegenüber ausländischen Gästen, die an lange Öffnungszeiten gewohnt sind, besser darstellen."
Ansprechpartner:
Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 300/24