MÜNCHEN Zum 1. Januar 2024 hat der Bund die Verpflichtung zur flächendeckenden Wärmeplanung an die Länder übertragen. Bayern setzt die Wärmeplanung in enger Abstimmung mit den Kommunen um.
Im Vorgriff auf die gesetzlich verpflichtende Wärmeplanung hatte der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) eine Förderung für freiwillige Wärmeplanungen aufgesetzt, die bei den Gemeinden in Bayern großen Anklang gefunden hat. Allerdings sorgte zuletzt nicht nur eine schleppende Bearbeitung der Förderanträge durch die mit dem Fördervollzug beauftragte ZUG gGmbH für große Verunsicherung unter den Antragstellern. Besondere Irritation rief vor allem die Ankündigung des Bundes hervor, bei Inkrafttreten eines Landesgesetzes zur Wärmeplanung die bereits zugesagte „ZUG-Förderung“ möglicherweise zu streichen. Deshalb hat sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger persönlich an Minister Habeck gewandt und praktikablere Lösungen gefordert – mit Erfolg.
Der Bund hat seine Vollzugspraxis überprüft und eine Lösung gefunden: Positiv beschiedene Förderanträge von Kommunen, die die Vorgaben der ZUG-Förderung erfüllen und vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurden, können in die Umsetzung gehen. Wichtig ist, dass der geförderte Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 erstellt sein muss. In diesem Fall ist das Risiko eines Widerrufs bereits bewilligter Förderungen ausgeräumt. Der Minister ermutigt deshalb die betroffenen Kommunen, ihre Planungen fortzusetzen.
Zusätzlich wurde klargestellt, dass die Förderung eines bayerischen Energienutzungsplans die „ZUG-Förderung“ nicht behindert. Die Bewilligungspraxis wurde zugunsten Bayerns Kommunen angepasst.
Staatsminister Hubert Aiwanger: "Unser Einsatz war erfolgreich, die Kommunen haben an Planungssicherheit gewonnen. Bei der landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes werden wir alle Spielräume ausschöpfen, um die Umsetzung vor Ort so einfach und praktikabel wie möglich zu gestalten. Jetzt gilt es auch für die noch ausstehenden Bewilligungen schnell Klarheit zu schaffen."
Ansprechpartnerin:
Dr. Aneta Ufert
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 323/24