Aiwanger: "Die Corona-Hilfen vom Bund und Bayern haben sich bewährt - Bayerische Antragsteller sind mit 13 Milliarden Euro unterstützt worden - Jetzt muss der Bund eine Volldigitalisierung anstoßen"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich in einer Bilanz positiv zu den Corona-Hilfsprogrammen geäußert. Insgesamt sind bayerische Antragsteller mit 13 Milliarden Euro in der Krise unterstützt worden."

 

Aiwanger: "Die verschiedenen Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes und des Freistaats waren in der Pandemie notwendig und haben sich bewährt. Durch die Bereitstellung von Liquidität in Höhe von 13 Milliarden Euro wurden zahlreiche, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern in der Krise gezielt unterstützt und stabilisiert, einige wurden durch die staatlichen Hilfen vor der Geschäftsaufgabe oder der Insolvenz bewahrt. Ich danke vor allem der IHK München und Oberbayern für die zügige und professionelle Abwicklung. Dadurch haben wir in Bayern im bundesweiten Vergleich stets beste Werte erzielt. Das gilt für die Erledigungsquoten, die Prüfgenauigkeit zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug sowie die Förderhöhen."

 

Die Überbrückungshilfen des Bundes setzten sich zusammen aus den Überbrückungshilfen I bis IV in den Förderzeiträumen Juni 2020 bis Juni 2022. Von März bis Juni 2020 hatte es zudem die von den Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München administrierte Soforthilfe gegeben. Die Bundesprogramme wurden ergänzt durch die Bayerische Corona-Härtefallhilfe mit der Zielsetzung, Unternehmen und Selbständige analog zur Überbrückungshilfe zu unterstützen, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt sind, aber gleichwohl unter einer Corona-bedingten Härte leiden. Auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung teilen sich Freistaat und Bund die Kosten.

 

Zu den besonderen Fallgruppen gehörten schweinehaltende Landwirte, die bei der Antragsstellung ein besonderes Problem mit dem vom Bund geforderten Nachweis eines ausschließlich coronabedingten Umsatzrückgangs hatten, sowie Schausteller und Beschicker von Weihnachtsmärkten, denen im Rahmen des gesonderten, vollständig aus Landesmittel finanzierten Programmteiles „Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller“ ein Unternehmerlohn von bis zu 7.500 Euro gewährt wurde.

 

Auswertung nach Branchen und Regionen:

 

Auf der Basis der Bewilligungszahlen von Anfang April 2022 hat die IHK für München und Oberbayern eine Auswertung der kumulierten Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen I, II, III, III Plus und IV; Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022, November- und Dezemberhilfe, Bayerische Lockdown-Hilfe) in Bayern nach Branchen und Regionen erstellt. (Ohne Soforthilfe, Stand: 25. April 2022 - daher noch nicht vollständig)

 

Die Branchenauswertung ergab, dass mit über 4 Milliarden Euro oder über 40 Prozent der ausgezahlten Mittel das Gastgewerbe am stärksten von den Hilfen profitiert hat. Mit deutlichem Abstand folgen die Branchen Handel, Kunst, Unterhaltung, Erholung und sonstige Dienstleistungen. Die fünf Branchenabschnitte mit den höchsten Ge- samtfördersummen sind folgende:

 

Branchenabschnitt

Anträge

Ausgezahlte Hilfen (in Mio. Euro)

Gastgewerbe

117.383

4.240 (41 %)

Handel

39.793

1.416 (14%)

Kunst, Unterhaltung, Erholung

43.369

1.215 (12%)

Sonstige Dienstleistungen

22.364

969 (10%)

Verarbeitendes Gewerbe

13.336

615 (6%)

 

 

Die regionale Auswertung zeigt einen Schwerpunkt in Südbayern. Knapp die Hälfte der ausgezahlten Hilfen entfallen auf Oberbayern einschließlich der Landeshauptstadt München, gefolgt von Schwaben und Mittelfranken. Dies korrespondiert mit der Wirtschaftskraft und der wirtschaftlichen Bedeutung der besonders von der Pandemie betroffenen Branchen (Tourismus, Handel, Dienstleistungen).

 

Regierungsbezirk

Anträge

Ausgezahlte Hilfen (in Mio. Euro)

Landeshauptstadt München

62.819

2.317 (23 %)

Oberbayern (ohne LHM)

94.128

2.623 (26%)

Niederbayern

33.739

748 (7%)

Oberpfalz

25.681

557 (5%)

Oberfranken

25.908

565 (6%)

Mittelfranken

47.052

1.135 (11%)

Unterfranken

33.693

912 (9%)

Schwaben

49.902

1.251 (12%)

 

Hinsichtlich der Unternehmensgröße lag der Schwerpunkt im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Soloselbständigen (im Haupterwerb).

 

Unternehmensgröße (Mitarbeiter)

Anteil Anträge

Anteil ausgezahlte Hilfen

Selbständige/Einzelunternehmen (bis 1)

38,6%

10,9%

Kleinstunternehmen (<10)

47,3%

29,1%

Kleine Unternehmen (<50)

12,1%

29,0%

Mittlere Unternehmen (<250)

1,7%

15,1%

Große Unternehmen (>250)

0,3%

16,0%

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Trotz des Engagements der IHK konnte die zeitnahe Abarbeitung der hohen Antragszahlen nur mit der aktiven Unterstützung weiterer externer Kräfte bewältigt werden. Besonders wichtig waren hier die Landesbeamten aus den Geschäftsbereichen der Bayerischen Staatsministerien für Finanzen, Ernährung sowie Arbeit und Soziales, die die IHK bis August 2021 bei der Bearbeitung unterstützt haben. Für dieses Engagement möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kollegen der betroffenen Ressorts noch einmal ausdrücklich bedanken."

 

Aiwanger regte für künftige Förderverfahren eine Digitalisierung an: "Ich halte es für unerlässlich, dass der Bund die Entwicklung eines Software-Projektes für Förderverfahren anstößt. Denn nach den bisherigen Erfahrungen brauchen wir in Zukunft eine möglichst volldigitalisierte Abwicklung, die die Masse der Anträge und die entsprechenden Dokumentationspflichten bewältigen kann. Möglichkeiten der Datenauswertung und Schnittstellen zu den unter- schiedlichen Länderbehörden müssten - zum Beispiel zur Betrugsbekämpfung - von Beginn an noch besser konzipiert und implementiert werden."

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat

 

 


Pressemitteilung-Nr. 340/22
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