MÜNCHEN / REGENSBURG Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Tobias Gotthardt hat sich mit Vorstand Manfred Kröninger von den Bayerischen Staatsforsten zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung ausgetauscht. „Es ist dringender Handlungsbedarf geboten, die Verordnung muss zurück auf null gesetzt werden“, so Staatssekretär Gotthardt. "Es braucht mindestens eine Verschiebung um zwei Jahre sowie die entschlossene Anpassung und fachliche Überarbeitung. Das Papier muss zurück ins Europaparlament. Die Verordnung wird sich nicht nur auf die Forstwirtschaft, sondern auf die gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette massiv auswirken. In einem Land wie Bayern, in dem durch unsere nachhaltige Forstwirtschaft kein Risiko für Entwaldung und Waldschädigung laut Verordnung besteht, ist dies eine völlig unverhältnismäßige Belastung für die Betriebe der Forst- und Holzwirtschaft", so Gotthardt.
Die EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) hat zum Ziel, die weltweite Entwaldung zu stoppen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig findet in Deutschland Entwaldung im Sinne der EUDR, das heißt die illegale Umwandlung in landwirtschaftliche Fläche, schlichtweg nicht statt. Die Verordnung ist ab dem 30. Dezember 2024 umzusetzen. Vier Monate vor dem planmäßigen Start fehlen jedoch noch wichtige Umsetzungselemente. Die EU-Kommission hat wesentliche Voraussetzungen für einen reibungslosen Start der Verordnung bis heute nicht geschaffen und lässt die Waldbesitzenden und Betriebe der Wertschöpfungskette im Unklaren.
„Um Engpässe bei der Versorgung mit Holz und Holzprodukten zu vermeiden, ist deshalb zumindest eine langfristige Verschiebung der Umsetzung zwingend notwendig - sechs Monate, wie von der Ampel vorgeschlagen, sind eine Farce. Eigentlich muss die gesamte Entwaldungsverordnung noch einmal auf den parlamentarischen Prüfstand gestellt werden. Dafür werde ich mich im Schulterschluss mit den Betrieben der Forst- und Holzwirtschaft beim Bund und auch in Brüssel einsetzen“, sagt Staatssekretär Gotthardt.
Manfred Kröninger ergänzt: „Es drohen sogar Lieferstopps. Denn ohne vorliegende Erklärungen und Nachweise, wozu ein funktionierendes System der EU erforderlich wäre, drohen den Betrieben empfindliche Strafen. Den Bayerischen Staatsforsten bleibt damit keine andere Wahl, als sich auf Basis der gegebenen Informationen so gut wie möglich vorzubereiten, aber es ist klar, dass viele Waldbesitzer zur Zeit die Informationspflichten nicht leisten werden können“, so Kröninger weiter.
Ansprechpartnerin:
Franziska Meinl
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 367/24