Aiwanger: "LfA-Hilfen für Unternehmen und Startups im ersten Halbjahr 2021 gesichert"

BRÜSSEL/MÜNCHEN Die Europäische Kommission hat die beihilferechtlichen Grundlagen zur Verlängerung der LfA-Corona-Hilfen in Form von Krediten, Bürgschaften und Beteiligungen  bis 30.06.2021 genehmigt. Die entsprechend angepassten Merkblätter und Vordrucke sind in Kürze verfügbar und die Bankpartner der LfA Förderbank Bayern entsprechend informiert. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Mit der LfA steht Bayern eine starke Förderbank zur Verfügung, die die neu aufgelegten und bestehenden Kreditprodukte auch für einen längeren Zeitraum anbieten und risikomäßig stemmen kann. Mit entsprechenden Rückgarantien von staatlicher Seite haben wir die LfA schon am Anfang der Pandemie gut ausgestattet.“

 

Aber nicht nur die Corona-Kredite werden verlängert, sondern auch das neu geschaffene Beteiligungsangebot der LfA, bestehend aus dem Startup Shield Bayern und dem Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern. Bis zu 800.000 Euro können in Form eines Wandeldarlehens oder als stille Beteiligung ausgereicht werden. Die Mittel können für Investitionen und alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager eingesetzt werden. Dieses Angebot gilt für Startups und kleinere Mittelstandsunternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Anträge für die Mittel sind unter www.baybg.de bei der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) möglich. Ausgereicht werden die Mittel über BayBG und Bayern Kapital.

 

Damit in Zukunft keine Ablehnungen wegen knapper Mittel erfolgen müssen, werden die dafür bereit gestellten Finanzmittel von 40 Millionen Euro auf insgesamt 75 Millionen Euro deutlich erhöht. Das neue Beteiligungsangebot wird trotz der marktüblichen Zugangsvoraussetzungen insbesondere von den bayerischen Startups sehr gut angenommen. Eine Erhöhung der Finanzausstattung hält der Staatsminister auch vor dem Hintergrund der Ausweitung der Pandemie und einer daraus resultierenden stärkeren Nachfrage nach Beteiligungskapital für dringend erforderlich.

 

Wirtschaftsminister Aiwanger begrüßt, dass das Bundeswirtschaftsministerium das Finanzierungsangebot aus der sogenannten Säule I wie auch für die Säule II unverändert bis zum 30.06.2021 aufrecht erhält und damit den Ländern dieses Angebot erlaubt. Die zur Verfügung gestellte Summe von zwei Milliarden Euro ist auch bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die Länder können von diesem Angebot profitieren, müssen aber auch eigene Beiträge leisten. „Und Bayern kann es sich leisten, den jungen, krisengebeutelten Unternehmen zu helfen“, sagt Wirtschaftsminister Aiwanger.

 

Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern ergänzt: „Die LfA unterstützt die bayerische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Krise mit passgenauen Förderkrediten und Risikoentlastungen. Zur Unterstützung der Betriebe bei Liquiditätsengpässen, die als Folge der Corona-Pandemie entstanden sind, haben wir daher rasch gehandelt und mit dem Corona-Schutzschirm-Kredit, dem LfA-Schnellkredit und den Corona-Kredit - Gemeinnützige neue  Förderprogramme eingeführt. Darüber hinaus haben wir bestehende Programme optimiert und unsere Bürgschaften und Haftungsfreistellungen deutlich erweitert. Über die neu geschaffenen Programme Startup Shield und Eigenkapitalschild Mittelstand bieten wir über die BayBG und Bayern Kapital auch Unterstützung im Beteiligungsbereich an. Die nunmehrige Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme der LfA wird weiter dazu beitragen, die Wirtschaft in Bayern auf dem Weg aus der Krise wirksam zu fördern.“

 

Einen Überblick über die Corona-Förderprogramme finden Sie hier: //lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

 

Ansprechpartnerin:

Stellv. Pressesprecherin

Katrin Nikolaus


Pressemitteilung-Nr. 419/20
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