Aiwanger: "Um die Biomasse langfristig zu sichern, muss das Ausschreibungsvolumen auf 1.200 Megawatt erhöht sowie eine Flexibilitätsprämie von 120 Euro eingeführt werden"

MÜNCHEN  Der Bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger fordert erneut eine deutliche Erhöhung des Ausschreibungsvolumens für die Biomasseförderung auf mindestens 1.200 Megawatt pro Jahr. Der Minister reagiert damit auf den Brief von Bundesminister Cem Özdemir zum Weiterbetrieb landwirtschaftlicher Biogasanlagen.

 

Aiwanger: „Es geht nicht nur um den Bestandsschutz, sondern um die langfristige Zukunft von Biogasanlagen in Deutschland. In den Ausschreibungsrunden gehen viele Anlagenbetreiber leer aus. Regelmäßig übersteigt die Nachfrage das ausgeschriebene Volumen. Der Bund muss hier sofort handeln, sonst verlieren wir bald einen Großteil der Anlagen, die erneuerbaren Strom und erneuerbare Wärme sowie Biomethan erzeugen."

 

In Deutschland ist Bioenergie mit 50 Terawattstunden Strom und 170 Terawattstunden Wärme ein stabiler und verlässlicher Baustein unserer Energieversorgung. „Biomasse leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zu einer stabilen und flexiblen Stromversorgung in Deutschland, sondern auch zur Versorgung mit klimaschonender Nahwärme und der Verwertung von Wirtschaftsdüngern. Trotz dieser Relevanz verharrt der Bund in Tatenlosigkeit und verunsichert die Betreiber von Biogasanlagen weiterhin", betont der Minister.

 

Neben der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens fordert Aiwanger eine Anhebung der Flexibilitätsprämie auf mindestens 120 Euro pro Kilowatt. Diese Prämie soll Anreize für den flexiblen Betrieb von Biogasanlagen setzen und den Ausbau der Speicher- und Flexibilitätskapazitäten vorantreiben. „Nur mit einer höheren Flexibilitätsprämie können wir sicherstellen, dass Biogasanlagen auch in Zeiten hoher Schwankungen bei Wind- und Solarstrom zuverlässig Strom liefern und damit zur Versorgungssicherheit in Deutschland beitragen“, erklärt Aiwanger.

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Aneta Ufert

Stellv. Pressesprecherin

 


Pressemitteilung-Nr. 448/24
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