Aiwanger: "Erleichterungen für Biogasbranche erreicht - Bayerische Forderungen zum Großteil erfüllt"

MÜNCHEN/BERLIN Die Bayerische Biogas- und Biomassebranche kann aufatmen. Auf Initiative von Bayern hin konnten im Gesetzgebungsverfahren bei der Strom- und Gaspreisbremse deutliche Verbesserungen erzielt werden. Wirtschafts- und Energieminister Aiwanger zeigt sich erfreut: „Unser Engagement hat sich gelohnt. Wir konnten Verbesserungen für mehr als 90 Prozent unserer Biogasanlagenbetreiber erreichen. Diese Anlagen sind zukünftig nun weitestgehend von der Erlösobergrenze ausgenommen, Sicherheitszuschläge für die Anlagen wurden erhöht. Wir haben es geschafft, dass mehr Biogasanlagen weiter Strom flexibel erzeugen können.“ 

 

Gestern wurde im Bundestag über die Strom- und Gaspreisbremse abgestimmt, heute im Bundesrat. Bayern hat sich dafür eingesetzt, dass Biogas- und Biomasseanlagen weitestgehend von der Erlösobergrenze ausgenommen werden. Bayern hat im engen Schulterschluss mit den Verbänden erreicht, dass der Bezug der 1 MW-Grenze auf Bemessungsleistung festgesetzt wurde. „Dies ist ein Gewinn für uns alle, für die Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz. So können hohe Betriebskosten aufgefangen werden und die meisten Anlagen werden nicht gezwungen ihre Strom- und Wärmeproduktion aufgrund der Erlösabschöpfung runterzufahren.“

 

Wichtig für Minister Aiwanger war auch, dass Sicherheitszuschläge für alle Biomasseanlagen angehoben wurden, um den gestiegenen Beschaffungspreisen Rechnung zu tragen. Wenigsten wurde der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen auch auf bayerische Initiative hin von zunächst 3 ct/kWh auf 6 ct/kWh, dann auf 7,5 ct/kWh und schlussendlich auf 9 ct/kWh und für Altholzanlagen auf 7 ct/kWh angehoben. Aiwanger: „Dies zeigt eine Einsicht und Würdigung der erneuerbaren Energieanlagen von Seiten des Bundestages. Leider wurde noch nicht ganz verstanden, dass es gerade diese Anlagen sind, die im Winter bei fehlender Sonne und Wind erneuerbare Energie erzeugen. Das ist energiepolitisch unverzichtbar.“

 

Darüber hinaus konnte Bayern erreichen, dass eine Rückwirkung aufgehoben wird. Außerdem hat sich Bayern dafür ausgesprochen, dass eine Erlösabschöpfung nur auf monatliche und nicht stundenweise Erlöse auf der Basis des energieträgerspezifischen Monatsmarktwertes erfolgt.

 

Die Regelungen müssen noch durch EU-Kommission genehmigt werden, bevor dann die Regelung einer Abschöpfung für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.6.2023 in Kraft treten kann.

 

Ansprechpartnerin:

Katrin Nikolaus, 

stv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 597/22
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München